Chronik/Burgenland

Zurück an den Start nach Eisenstadt

Um die stolze Summe von mehr als elf Millionen Euro geht es im Streit zwischen Esterházy und dem Land Burgenland. Und zwar wollen die Schlossbesitzer vom Land Burgenland eine Entschädigung in dieser Höhe, weil das Land während der 40-jährigen Miete des Schlosses "Vernachlässigungen und viele bewusst verursachten Schäden" verschuldeten, so die Argumentation seitens der Esterházy.

Vom Bezirks- übers Landesgericht bis hin zum Obersten Gerichtshof (OGH) wurde die Justiz bemüht. Jetzt geht es wieder zurück zum Eisenstädter Bezirksgericht. Denn der OHG hat die Entscheidungen sowohl des Bezirksgerichtes Eisenstadt als auch des Landesgerichtes "vollumfänglich" aufgehoben. Die Rechtssache wurde zur "umfassenden Neubeurteilung" an das Bezirksgericht zurück verwiesen.

Entscheidende Frage

Die entscheidende Frage dabei ist: Auf welches Jahr bezogen muss das Land die Erhaltung des Schlosses herstellen. "Muss das Schloss so hergestellt wie ein Superschloss des Jahres 1909, oder muss das ein Zustand sein, wie das Land das Schloss 1969 bekommen hat", erklärt der Anwalt des Landes, Gabriel Lansky. Es gibt nur einen Vertrag, und der stammt eben aus dem Jahr 1969 (2009 wurde er nicht verlängert, die Streitereien begannen).

Laut Lansky erteilt der OHG die Rechtsauffassung, dass das Jahr 1969 das Referenzjahr sei (siehe Faksimile). Beim Prozess in Eisenstadt müsse nun die Stiftung nachweisen, um wie viel schlechter der Zustand derzeit ist als er damals – 1969 – war. "Auf das kommt’s an." Ihm, Lansky, wäre es lieber gewesen, wenn der OHG ein Urteil getroffen hätte, "denn dann wäre alles aus gewesen".

"Soweit, so einfach"

Für Esterházy, so Lansky, mag es so scheinen, dass diese Entscheidung für sie gut wäre. "Am Ende des Tages wird aber für Esterházy nichts übrig bleiben. Wenn das Schloss nicht jetzt eh’ schon besser ist als im Jahre 1969 – was ja der Fall ist – dann müssen wir (Land Burgenland, Anm.,) nichts zahlen. Meiner Meinung nach bekommt Esterházy nix. Soweit, so einfach", ist Lansky überzeugt

Esterházy begrüße den Entscheid des OHG "denn er ist weitgehend den Anträgen von uns gefolgt", so Direktor Karl Wessely. Man sei jetzt quasi wieder in der ersten Instanz. "Was uns aber sehr verwundert, dass ein vom Gericht eingesetzter Sachverständiger (errechnete die Schadenssumme, Anm.,) vom OHG nicht beigezogen wurde. Wir gehen davon aus, dass das in Eisenstadt wahrgenommen wird" sagt Wessely.

Rund 5.600 m² an Mietflächen wurden vom Land Burgenland für Repräsentationszwecke ebenso genutzt wie für große Veranstaltungen.