Chronik/Burgenland

Wer will, der darf beten

Das Beten frühmorgens an den Schulen hatte anscheinend nach einem KURIER-Artikel vor zwei Wochen ein Ende. So auch im Oberpullendorfer Gymnasium, wo zwar Direktor Adalbert Reidinger kürzlich meinte, dass es in „seiner Schule“ jedem Schüler und jeder Schülerin frei stünde an einer „Morgenbesinnung, auch fallweise einem Morgengebet“, teilzunehmen.

Die Betonung liegt auf Morgengebet und Freiwilligkeit. Doch diese war nicht gegeben, wie ein „erboster Vater“ dem KURIER berichtete. Direktor Reidinger: „Sich auf den Arbeitstag ruhig und konzentriert vorzubereiten ist an unserer Schule üblich. Ob eine Klasse oder Gruppe dies wie oben beschrieben macht, obliegt der Klasse.“

Die Antwort: „Das Schulgebet ist eine Tradition im Burgenland, man muss ja nicht teilnehmen“. Entschlossen, die Sache diesmal nicht auf sich beruhen zu lassen, beschwerten sich die Eltern beim burgenländischen Landesschulrat. Dieser gab ihnen nun Recht und versprach, das Thema landesweit zu regeln. Die vorläufige Bilanz: Seit einer Woche ist im betroffenen Gymnasium das Morgengebet Geschichte.

Besinnung

Joŝko Vlasich, ehemals Grün-Politiker und Mittelschullehrer in Oberpullendorf, meint dazu: „Man muss nicht unbedingt beten,“ sagt der Deutschlehrer, „aber vor einem anstrengenden Schultag die Schüler auf eine kurze Besinnung einzuladen, finde ich nicht so schlecht“.

„Morgendliche Schulgebete haben in öffentlichen Schulen nichts verloren. Dies wurde nun im Burgenland bestätigt, doch die österreichische Verfassung gilt bundesweit“, erklärt Eystan Reif, Sprecher von „Initiative Religion ist Privatsache“.

Laut Reif liegen zahlreiche weitere Beschwerden vor, die meisten aus Niederösterreich.