Wenn trautes Heim kein Glück allein bedeutet
Immer mehr Burgenländer wohnen in Genossenschafts- oder Mietwohnungen. Und es werden auch immer mehr Einfamilienhäuser, vor allem im Südburgenland, vermietet. Diese Zahlen spiegeln sich auch in den Anfragen an die Konsumentenschutz-Abteilung der Landesregierung wider. Von 1840 Beratungen betrafen 35 Prozent das Mietrecht, wie Jurist Harald Dunkl informiert. Die Bandbreite der Probleme reicht von Rückforderungen von Kautionen über Fragen bei befristeten Mietverträgen bis zu unklaren Betriebskostenabrechnungen.
„Derzeit ist Schimmel in Wohnungen wieder oft Thema und ob dadurch Mietzinsreduktionen möglich sind“, berichtet Dunkl und warnt vor übereilten Schritten der Mieter in Eigenregie. Im schlimmsten Fall kann sonst eine Räumungsklage folgen. Generell appelliert er, „Fragen im Vorfeld abzuklären. Im Nachhinein tun wir uns dann schwer.“ (siehe Zusatzbericht)
Im Konsumentenschutzreferat landen neben Mietangelegenheiten auch Anfragen zu Kaufverträgen, zum Reiserecht, Beschwerden über Rauchfangkehrer oder Probleme mit Handy- oder Internet-Verträgen. „Es gibt leider immer noch sehr viele Menschen, die in die Internet-Falle tappen“, muss Dunkl immer wieder feststellen.
Kostenlose Beratung
Bei der Konsumentenberatung des Landes handelt es sich um eine kostenlose, „fundierte Erstberatung“, wie die zuständige Landesrätin Verena Dunst, SP, betont, „aufgrund der hohen Zahl an Anfragen ist es uns nicht möglich, Konsumenten auch vor Gericht zu begleiten.“
Die steigende Zahl der Beratungen führte auch dazu, dass das Referat verstärkt wird. Mit Juristin Cornelia Frank aus Klingenbach hat Harald Dunkl seit Anfang März eine neue Kollegin. So können die Sprechtage in den Bezirken ausgebaut werden.
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Das Land hat die Broschüre „Mietrecht kompakt“ herausgegeben, die in allen Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften, Arztordinationen, usw. aufliegt. Im Folgenden einige Ratschläge von Experte Harald Dunkl:
Nicht alle Mietverträge fallen unter das Mietrechtsgesetz (z.B. Einfamilienhäuser). Hier muss man besonders auf die vertragliche Ausgestaltung von Rechten und Pflichten achten.
„Ausmalklausel“: Wohnungen, die einer normalen Abnutzung ausgesetzt sind, müssen bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht neu ausgemalt werden.
Bei Ablösen von Wohnungsinventar darf nur der Zeitwert der Gegenstände verrechnet werden. Überzahlungen können bis zu zehn Jahre nach der Übergabe zurückgefordert werden.
Rückzahlungsraten für wohnbaugeförderte Wohnungen steigen zumeist nach zehn Jahren. Das sollte man erfragen und einkalkulieren.
Bei Wohnungsübergaben sollte man eine genaue Dokumentation der Wohnung machen (Fotos). Es geht um die Rückforderung der Kaution!
Betriebskostenabrechnung: Bei Genossenschaftswohnungen müssen diese innerhalb von sechs Monaten beeinsprucht werden, sonst können Forderungen nicht mehr geltend gemacht werden.