Vier Lenker gestoppt: Drogen auf illegaler Party konsumiert
Vier junge Drogenlenker sind bei einer Schwerpunktaktion im Bezirk Neusiedl am See am Wochenende aus dem Verkehr gezogen worden. Für die Beamten sei es nicht schwer zu erkennen gewesen, dass die Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss gestanden haben. "Beim Herunterlassen der Fensterscheiben hat es noch nach Marihuana gerochen", sagt Gerald Koller von der Landespolizeidirektion Burgenland. In den Autos wurden Kokain, LSD, Speed, Ecstasy sowie Marihuana sichergestellt.
Den ersten Verdacht haben Untersuchungen des Amtsarztes bestätigt. Den Lenkern im Alter zwischen 19 und 25 Jahren wurde vorläufig der Führerschein entzogen. Ein junger Mann wurde in Untersuchungshaft genommen, da eine Verbindung zu einer erst kürzlich fest genommenen Drogenbande besteht. Die Lenker und ihre Mitfahrer sollen auf dem Heimweg von einer illegalen Raveparty gewesen sein.
Die Polizei hat im Burgenland heuer bereits 54 Drogenlenker gestoppt. "Wir vermerken eine massive Steigerung", sagt Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil. Im Vorjahr seien es 35 Fälle gewesen. Alkohol am Steuer spiele bei den jungen Leuten heutzutage keine große Rolle mehr.
Im Landespolizeikommando hat man schnell auf die neuen Entwicklungen reagiert und Amts- als Vertragsärzte angestellt, da es sonst nicht immer leicht sei "Ärzte zu Unzeiten für Drogentests zu motivieren", erläutert Doskozil. Menschen, die unter Einfluss von Suchtmittel stehen, würde man an einer veränderten Pupillenreaktion erkennen, außerdem seien sie meist apathisch und aus einem besonderen Klientel, erklärt der Landespolizeidirektor.
Tests
Wenn eine Vermutung vorliegt, werden die Personen auf die Polizeiinspektion gebracht, wo sie von Amtsärzten klinisch untersucht werden. Es gibt Urin- und Bluttests; werden Drogen sichergestellt, kann mit Schnelltests eruiert werden, um welche Substanzen es sich handelt. Nach einem positiven Ergebnis müssen die Lenker mit Konsequenzen rechnen: Sie werden nach der Straßenverkehrsordnung bei der BH angezeigt. Weiters gibt es eine Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz bei der Staatsanwaltschaft.