Religionslehrer muss an Opfer zahlen
Eine Religionsstunde in einer Neuen Mittelschule im Bezirk Neusiedl am See Ende Jänner hatte am Donnerstag in Eisenstadt ein gerichtliches Nachspiel. Angeklagt war ein 49-jähriger Geistlicher. Der Pfarrer soll, so der Vorwurf, zwei elfjährige Schülerinnen im Religionsunterricht an den Armen gepackt haben, die Kinder hätten die Bibel vergessen. Sie hätten blaue Flecken bzw. Hautabschürfungen erlitten.
„Solche pädagogische Methoden waren vor 50 Jahren üblich. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass ein Lehrer Hand anlegt“, sagt der Ankläger, der dem 49-Jährigen Nötigung und Körperverletzung vorwarf.
Der Geistliche, der seit 30 Jahren an Schulen unterrichtet, zeigte sich vor Richterin Karin Knöchl teilweise einsichtig. „Es tut mir leid, dass ich überreagiert habe.“ An besagtem Schultag sei es sehr laut in der Klasse gewesen. „Ich hab mich im Unterricht gestört gefühlt.“ Aus diesem Grund habe er eine der beiden elfjährigen Schülerinnen beim Arm genommen und aus der Klasse geführt. Das Hämatom, das bei dem Mädchen am nächsten Tag an der Stelle des Oberarmes sichtbar war, könne theoretisch von ihm stammen. Es sei nicht seine Absicht gewesen, dem Kind weg zu tun.
„Die Elfjährige sprach von einem „festen Griff“. „Er hat mich am Oberarm genommen, hochgezogen und gesagt, ich muss aus der Klasse gehen“, so die junge Zeugin.
Eine zweite Schülerin erzählte, dass ihr der Lehrer bei einer Schreibaufgabe die Hand weggezogen habe. Dass das Mädchen dabei Hautabschürfungen am Arm erlitten habe, könne er nicht sagen, erklärt der 49-Jährige.
Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem die Mutter des Mädchens die Polizei verständigte und mit dem Kind ins Spital fuhr.
Die Richterin bot eine Diversion an: Der Geistliche muss 1000 Euro an das Gericht und je 100 Euro symbolisches Schmerzensgeld an die Schülerinnen zahlen.
Sein Mandant unterrichtet weiter, jedoch nicht mehr an besagter Mittelschule, sagte sein Verteidiger Francisco Rumpf am Ende der Verhandlung zum KURIER.