Rasche Hilfe für kleine Firmen
Von Heike Kroemer
Mehr als 60 Prozent aller burgenländischen Unternehmen sind EPUs, sogenannte Ein-Personen-Unternehmen. Wird der Unternehmer krank oder hat er einen Unfall, dann steht meist auch der Betrieb. Damit dem nicht so ist, wurde vor zehn Jahren die Betriebshilfe der Wirtschaftskammer (WK) und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ins Leben gerufen.
Die Initialzündung ging damals von „Frau in der Wirtschaft“ aus. Man wollte damit Unternehmerinnen unter die Arme greifen, die sich für ein Kind entscheiden und aufgrund des Nachwuchses einige Zeit pausieren müssen. Mittlerweile wird sie auch abseits einer Schwangerschaft genützt.
Der kostenlose Arbeitsersatz – er kann bis zu einer Betriebsgröße von fünf Mitarbeitern in Anspruch genommen werden – erfreut sich großer Beliebtheit. „Die Zahl der Fälle hat sich von anfangs zehn auf zuletzt knapp 50 fast verfünffacht“, sagt Franziska Huber, Landesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft.
„Die Betriebshilfe war eine notwendige Reaktion auf den Selbstständigkeitsboom“, sagt Helmut Tury, Vorsitzender der SVA.
Karenz
Barbara Geyer-Hayden hat die Betriebshilfe genützt. „Ich habe mich erst relativ spät, etwa zwei, drei Wochen vor Karenzantritt für diese Hilfe entschieden und war überrascht, dass die Abwicklung unproblematisch und sehr gut gelaufen ist, erzählt die Mutter des acht Monate alten Philip. Ein Betriebshelfer habe geholfen, „fällige Aufträge fertig abzuschließen und anschließend noch ein paar andere Aufträge zu machen“, so Geyer-Hayden.
Im vergangenen Jahr wurden für die Leistungen im Rahmen der Betriebshilfe rund 120.000 Euro ausgeschüttet. Der größte Teil der Unternehmer kam 2011 mit 44 Prozent aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Den zweiten Platz belegte mit 37 Prozent die Sparte Gewerbe und Handwerk, gefolgt von Handel. Bisher wurde in 200 Fällen geholfen.
Voraussetzungen: Bei SVA versichert
Anspruch Fällt der Unternehmer aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder etwa eine Unternehmerin aufgrund ihrer Schwangerschaft für mehr als 14 Tage aus, kann er oder sie unter bestimmten Voraussetzungen diese Hilfe in Anspruch nehmen. Er / Sie muss bei der SVA versichert sein, das Gesamteinkommen darf 18.370,56 € per anno nicht überschreiten.