Chronik/Burgenland

Frau hielt Ehemann nicht vom Stehlen ab

Ihr Ehemann spielte in ihrem Leben stets eine sehr dominante Rolle. 200.000 Euro Schulden seien ihr durch eine Firma geblieben, die er auf ihren Namen angemeldet hatte. Nun verbüßt der Mann eine 4,5 jährige Haftstrafe, weil er im großen Stil Rasenmähertraktoren, um insgesamt 110.000 Euro gestohlen und weiterverkauft hatte. Die Taten ihres Ehemannes hatten nun auch für die Frau ein gerichtliches Nachspiel. Weil sie ihn nicht vom Einbrechen abgehalten und auch psychologisch unterstützt hatte, fasste sie zwei Jahre unbedingte Haft aus.

Die Staatsanwaltschaft warf der gebürtigen Deutschen vor, ihren Mann dahingehend unterstützt zu haben, dass sie zwei Mal einen Lkw zur Verleihfirma zurückgebracht haben, den ihr Mann zum Transport des Diebesguts gebraucht hatte. Einmal soll sie einen gestohlen Rasenmähertraktor dem Käufer geliefert haben.

Arbeitslos

"Ich wusste ja nicht, dass er gestohlen war", verteidigte sich die zweifache Mutter vor Gericht. Überhaupt habe sie erst nach und nach in Erfahrung gebracht, womit ihr Mann den Lebensunterhalt bestritt. 2009 war das vorbestrafte Paar nach Österreich gekommen. Obwohl sie arbeitslos waren, habe ihr Mann im Größenwahn ein Haus mit Swimmingpool um 950 € monatlich gemietet. Anfangs habe er die Kosten mit geborgtem Geld bestritten. Vieles habe sie nicht gewusst oder hinterfragt. "Mein Mann war sehr aggressiv und dominant. Er hätte sich von mir nicht abbringen lassen."

"Aber als Sie merkten, dass Ihr Mann einbrechen geht, haben Sie ihn nicht davon abgehalten. Es gibt auch eine psychologische Unterstützung", hielt ihr Richterin Karin Knöchl vor. Und Staatsanwältin Patricia Lendzian ging noch einen Schritt weiter: "Das könnte man glauben, wenn Sie jung und unbescholten wären. Aber Sie haben vier einschlägige Vorstrafen", so die Staatsanwältin.

Erschwerend kam für die Angeklagte die Auswertung der Telefonüberwachung hinzu. So hatte der Mann seiner Gattin eine SMS geschrieben, dass der Coup nicht funktionieren würde. "Sie haben zurückgeschrieben ,Scheiße, Alternative' . Sie hätten ja auch schreiben können ,lass es und komm heim ", warf die Richterin der Angeklagten vor. Der Ehemann ist als Zeuge geladen und versucht seine Frau zu schützen, was ihm fast ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage eingebracht hätte. Der Schöffensenat verurteilte die Frau zu zwei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe - nicht rechtskräftig.