Gastwirte zahlen unfreiwillig drauf
Von Georg Gesellmann
Die Beschwerden an die Wirtschaftskammer (WK) über nicht adäquaten Kostenersatz für Beherbergungsbetriebe, die Flüchtlinge unterbringen, häufen sich, sagt Franz Perner, zuständig für Gastronomie und Tourismus.
Einer davon ist – nennen wir ihn – Peter Mayer. Der Name wurde von der Redaktion geändert, weil sich Mayer nicht traut, in die Öffentlichkeit zu gehen, „denn dann bin ich meine Flüchtlinge los“, mit denen er „noch nie Probleme“ hatte.
Peter Mayer führt seit knapp sieben Jahren – „als kleiner Fisch, und kleine Fische werden leicht vertrieben“ – irgendwo im Burgenland eine Pension. Nachdem die Assistenzsoldaten das Land verlassen haben, finden dort zehn Flüchtlinge Platz. Er hat sich auf Familien spezialisiert: „Die sind unkompliziert, da gibt es keine Wickel.“
Höchstsatz 19 Euro
Wickel hingegen gibt es mit den Behörden. Im Speziellen mit der Sozialabteilung des Landes. Peter Mayer – und nicht nur er – bekommt zu wenig Kostenersatz, bestätigt Franz Perner: „Immerhin handelt es sich um rund 530.000 Euro, die den 24 Betrieben, die Flüchtlinge unterbringen, im vergangenen Jahr nicht ausbezahlt wurden.“ Gesetzlich vorgeschrieben sind für die Unterbringung und Verpflegung in einer organisierten Unterkunft pro Person und Tag seit Anfang dieses Jahres 19 Euro. Peter Mayer muss sich mit 14 Euro zufrieden geben. So wurde es damals, also vor sieben Jahren, ausgemacht. Mittlerweile ist Mayer draufgekommen, dass der Kostenhöchstsatz bei 19 Euro liegt.
Anton Lazarus aus Horitschon beherbergt derzeit 70 Flüchtlinge. Er bekommt seit Jahren nicht die ihm – laut Vereinbarung – zustehenden 17 Euro, sondern 16. „Ich weiß nicht, warum ich nur 16 Euro bekomme, aber es ist so“, sagt Lazarus. Ob und wann er eine rückwirkende Auszahlung auf die 19 Euro bekommt, weiß er auch nicht.
Gerlinde Stern-Pauer, Büroleiterin von Soziallandesrat Peter Rezar: „Es hängt von der Qualität der Unterbringung ab. Hier wird differenziert. Doch von 14 Euro kann keine Rede sein.“ Eines kann sie versprechen: In Zukunft werden 19 Euro pro Person bezahlt, rückwirkend ab Jänner 2013.“ Von Rückzahlungen für das Vorjahr ist keine Rede: „Das ist Sache des Bundes.“