Der Hofrat und die "ungünstige Optik"
Von Heike Kroemer
Ein nicht alltäglicher Vorwurf beschäftigt am 31. August das Landesgericht Eisenstadt.
Ein hochrangiger Beamter der Landesregierung muss sich wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs verantworten. Dem Leiter der Gemeindeabteilung, Hofrat Andreas Gold, wird sinngemäß vorgeworfen, seine berufliche Stellung für private Zwecke ausgenützt zu haben.
Doch der Reihe nach: Gold besitzt in der Gemeinde Sigleß ein Grundstück, auf dem sich eine Kapelle und ein Fischteich befinden. Als die Kommune im Vorjahr zahlreiche Umwidmungen in Bauland durchführte, wurde das Grundstück von Gold aber aus Hochwasserschutzgründen nicht umgewidmet. Der Flächenwidmungsplan ging dann - wie üblich - auch an die Gemeindeabteilung des Landes zur Stellungnahme.
Genau hier spießt sich die Sache: Denn Gold habe in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeabteilung in einer Stellungnahme seine Ansichten zur nicht erfolgten Umwidmung seines eigenen Grundstückes kundgetan und dann auch selbst unterschrieben.
Es folgte eine anonyme Anzeige und schließlich Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die zur Anklage wegen Amtsmissbrauch führten.
Der Hofrat selbst zeigt sich verärgert. "Es ist wirklich mies und bedenklich, dass jeder jeden anonym anzeigen kann. Ich wollte diesen Akt damals gar nicht angreifen, weil es natürlich eine ungünstige Optik ist, wenn ich selbst betroffen bin", erzählt Gold. Er hätte ihn ohnedies lieber von jemand anderen aus der Abteilung bearbeiten bzw. unterschreiben lassen. "Mein Stellvertreter hat sich dann aber auch noch beim Landesamtsdirektor abgesichert und dieser meinte, dass es hier keinerlei Befangenheit gebe und ich den Akt ruhig bearbeiten könne", erinnert sich Gold.
Erinnerung
Seine Stellungnahme sei lediglich eine "Erinnerung" laut § 18 des Raumplanungsgesetzes gewesen, die jedermann einbringen könne. Es hätte sich dabei um keinerlei hoheitliche Vollziehung wie etwa eine Bewilligung oder einen Bescheid gehandelt.
Laut Monika Lämmermayr, Generalsekretärin der Landesamtsdirektion, die den urlaubenden Landesamtsdirektor vertritt, muss eine Disziplinarkommission entscheiden, ob Gold bis zum Prozess im Amt bleibt oder bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe freigestellt wird.