Bei Tankstelle Feuer gelegt: Bedingte Haft
Weil er in Müllendorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) einen Brand bei einer Tankstelle sowie mehrere kleinere Feuer gelegt hatte, ist ein 22-Jähriger am Donnerstag in Eisenstadt wegen versuchter Brandstiftung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen worden. Ein Schöffensenat verurteilte ihn zu einem Jahr bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe. Ihm wurden auch Schadenersatz und Therapien auferlegt.
Die Brandserie hatte um die Weihnachtszeit für Aufregung in der nordburgenländischen Gemeinde gesorgt. Bei einer Tankstelle war ein Papiercontainer in Flammen aufgegangen, bei Einfamilienhäusern brannten zwei Türkränze. Auch Brennholzstöße wurden angezündet, bei einigen Pkw wurden zudem die Seitenspiegel abgebrochen. Der Verdacht fiel auf den 22-Jährigen, der vorübergehend auch in Untersuchungshaft genommen wurde.
Alhoholmissbrauch
Vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Dr. Karin Lückl) bekannte sich der Burgenländer schuldig und erzählte, dass er im fraglichen Zeitraum viel Alkohol konsumiert habe. Am 21. Dezember habe er sich mit "sicher zwischen fünf und zehn Bier" intus auf den Weg nach Hause gemacht, schilderte er bei seiner Befragung. Nach einem Streit mit einem Freund sei er "zornig und wütend" gewesen. In dem Zustand habe er das Papier angezündet, der Container sei "zwei bis drei Meter" vom Tankstellengebäude entfernt gestanden.
"Dass die Tankstelle explodieren könnte, an das habe ich nicht gedacht", antwortete er, als ihn die Senatsvorsitzende Karin Lückl fragte, ob er nicht über die möglichen Folgen seines Handelns nachgedacht habe. Als die Flammen zwei Meter hoch brannten, sei er nach Hause gegangen.
Bei den Türkränzen habe er sich "schon gedacht, dass es wieder von alleine ausgehen wird", meinte der Befragte. Auch, als er bei einem Rollladen Papier in den Kunststoff-Stopper gesteckt und angezündet habe, sei ihm "schon bewusst" gewesen, "dass es anfangen wird, zu brennen".
Aggressionen
Bevor er die Autospiegel beschädigte, habe er wieder mit einem Freund gestritten: "Da habe ich so eine Wut gehabt, da habe ich gedacht, jetzt muss ich irgendetwas abtreten oder so", erzählte der 22-Jährige, der erzählte, dass er inzwischen mit einer Therapie gegen die Aggressionen begonnen habe: "Das tut mir sehr gut", meinte er.
Ankläger Christian Petö argumentierte, ein psychiatrisches Gutachten bescheinige dem Beschuldigten zwar eine Störung. Er habe jedoch zu den Tatzeitpunkten "sehr wohl gewusst, was er tut" und habe auch das Unrecht seiner Handlungen einsehen können.
Auch der Verteidiger führte ein Gutachten ins Treffen, das bei seinem Mandanten zum Tatzeitpunkt eine verminderte Schuldfähigkeit darlege: "Das ist ein wesentlicher Milderungsgrund." Der 22-Jährige habe die begonnene Therapie großteils erfolgreich abgeschlossen: "Er wird auch weiter an sich arbeiten, dass so etwas nie wieder vorkommt", bat der Anwalt um ein mildes Urteil.
Strafe und Therapie
Die Richterin verband mit dem Schuldspruch für den Burgenländer ein Bündel von Maßnahmen: Neben der Anordnung von Bewährungshilfe wurden dem Verurteilten eine Psychotherapie, eine Alkoholentzugstherapie sowie ein Jahr psychiatrische Behandlung verordnet. Alle drei Monate ist neben der Dokumentation über die Behandlungsfortschritte auch ein Laborbefund vorzulegen, ob Alkohol konsumiert wurde.
Dem 22-Jährigen wurden neben bisheriger Unbescholtenheit und dem reumütigen Geständnis noch weitere Milderungsgründe angerechnet. Das Schöffengericht sei "zu dem Schluss gekommen, dass es kontraproduktiv wäre, Sie in Haft zu nehmen", so Lückl. Zusätzlich zur Geld- und zur Bewährungsstrafe muss der Burgenländer auch 700 Euro Schadenersatz für abgebranntes Holz zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.