Millionenpleite eines Immobilienentwicklers

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Die Schuldnerin hat sich bereits mit der Unternehmensschließung einverstanden erklärt. 

"Um gleichzeitig eine Abwicklung der laufenden Projekte sicherzustellen, wurden mehrere Bauleiter unselbständig beschäftigt, um die technische Abwicklung der veräußerten Projekte sicherstellen zu können. Laut Aussagen der Schuldnerin seien die Bauleiter jedoch unzuverlässig gewesen, wodurch es zu zahlreichen Reklamationen der Käufer und wiederholten Schadensfällen gekommen sei. Gegen einen Bauleiter wurde in weiterer Folge ein Strafverfahren eingeleitet und wurde dieser auch rechtskräftig verurteilt", so der AKV. "Die Verbesserung der entstandenen Mängel war teilweise nur mit erheblichem Aufwand möglich, sodass einzelne Projekte nur mit einem Verlust realisiert werden konnten."

Über die CREA Errichtungs GmbH mit Sitz in Linz wurde laut AKV und KSV1870 ein Konkursverfahren eröffnet. Die 2019 gegründete Schuldnerin war zuletzt im Bereich der Immobilienentwicklung tätig und hat Liegenschaften angekauft, Projekte entwickelt und Reihenhäuser oder Doppelhaushälften veräußert. 

Laut AKV sei "zunächst hohe Nachfrage gegeben gewesen, weshalb die Schuldnerin zu wesentlichen Teilen in die Bereitstellung eines ausreichend breiten Angebots investiert und eine größere Anzahl an Projekten entwickelt hat. Diverse Umstrukturierungen brachten nicht den gewünschten Effekt und ist sohin schlussendlich Zahlungsunfähigkeit eingetreten.  Von gegenständlicher Insolvenz sind neben der Geschäftsführerin keine weiteren Dienstnehmer betroffen." 

Schulden und Vermögen

Die Passiva betragen 2,06 Millionen Euro, die Aktiva 1,97 Millionen Euro.

"Es sind derzeit einige Bauvorhaben offen bzw. abgeschlossen und nicht veräußert und ergibt sich daraus laut Eröffnungsantrag auch beträchtliches Aktivvermögen bei der Schuldnerin in Höhe von insgesamt rund EUR 1,97 Mio. Ob und in welchem Ausmaß dieses allerdings realisiert werden kann, ist derzeit noch unklar und wird von Masseverwalter Dr. Mooseder zur prüfen sein", heißt es weiter.

Laut Eröffnungsantrag sei eine Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit aktuell nicht geplant. Die Schuldnerin hat sich bereits mit der Unternehmensschließung einverstanden erklärt.  

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