Zwei lachende Personen feiern ausgelassen, eine sitzt mit Sektglas und Girlande in einem Einkaufswagen, die andere schiebt sie.

Nach der Weihnachtsfeier verkatert in die Arbeit? Was die AK rät

Beim Feiern mit Chefs und Kollegen gilt: Spaß mit Maß – und Rücksicht auf andere. Daniela Popp von der österreichischen Knigge-Gesellschaft gibt Tipps für korrektes Verhalten.

Einer tanzt auf dem Tisch, der andere macht anstößige Bemerkungen über eine Kollegin – und eine sagt ihrem Chef, was sie wirklich von ihm hält. Auf Firmen-Weihnachtsfeiern kann es eskalieren – vor allem, wenn auf der Veranstaltung viel Alkohol fließt. Wer zu viel trinkt und sich nicht im Griff hat, riskiert nicht nur peinliche Situationen, sondern im schlimmsten Fall auch arbeitsrechtliche Konsequenzen oder gar eine Kündigung.

„Man muss sich immer bewusst sein: Eine Firmenfeier ist keine private Party. ,Es war Alkohol im Spiel‘ gilt nicht als Ausrede“, warnt Daniela Popp, Vorstandsvorsitzende der österreichischen Knigge-Gesellschaft. Und beantwortet im KURIER weitere Fragen zum angemessenen Feier-Verhalten.

Wie kleidet man sich für eine Weihnachtsfeier? 

Festlich, aber angemessen. „Glitzer oder etwas ausgefallene Kleidung ist okay, aber lieber nicht übertreiben. Auch von offenherziger Kleidung, wie zum Beispiel einem breiten Gürtel als Rock, ist abzuraten“, sagt Popp. Im Zweifelsfall sollen Männer einen Anzug wählen. Damen sind mit einem Hosenanzug, Kleid oder Kostüm und schön geschlossenen Schuhen gut beraten. Wer sichergehen will, informiert sich vorab über den Dresscode.

Welche Themen sind angemessen, welche unangebracht? 

„Es kommt immer auf das Gegenüber und den Nähegrad an. Grundsätzlich gilt: Seien Sie persönlich, aber niemals zu privat. Es ist Fingerspitzengefühl gefragt“, empfiehlt Popp. Schwere und schwierige Themen wie Politik, Krankheiten, intime Details aus dem Privatleben seien eher zu vermeiden. Ein absolutes No-Go: Lästereien über Kollegen oder sich über das Unternehmen beklagen. Ideal sind locker-leichte Gespräche über Urlaubspläne, Reisen, Sport oder Essen.

Wie soll man sich beim Weihnachtsbuffet verhalten? 

Sich anstellen, nicht überholen und sich nicht alle Gänge auf einen Teller packen. Popp: „Die Speisen am Buffet sind in der vorgesehenen Reihenfolge zu wählen – erst Suppe, dann Vorspeisen, danach Hauptgerichte. Holen Sie sich lieber einmal öfter Nachschub. Denken Sie dran: Sie sind hier nicht beim All-inclusive-Buffet im Urlaub.“

Wie reagiere ich, wenn der Chef auf der Firmenfeier plötzlich per Du mit mir ist? 

Wenn das für einen selbst in Ordnung ist, gern darauf eingehen. „Aber nicht wundern, wenn das Du am nächsten Tag vom Chef vergessen wird und man wieder gesiezt wird“, gibt Popp zu bedenken.

Soll ich meinen Chef bei der Weihnachtsfeier um eine Gehaltserhöhung fragen? 

Nein. „Das wird vertagt. Man kann aber ansprechen, dass man sich gerne in den kommenden Tagen zusammensetzen möchte“, sagt die Knigge-Expertin. Auch der Vorgesetzte möchte mal einen anderen Rahmen genießen, ohne Arbeitsthemen zu besprechen.

Ist Flirten auf der Weihnachtsfeier in Ordnung? 

„Es kann natürlich schmeicheln, umgarnt zu werden, aber wollen Sie das Gesprächsthema am nächsten Arbeitstag sein?“, fragt Popp. Grundsätzlich empfiehlt es sich, amouröse Anwandlungen in die Freizeit zu verlegen.

Wo liegt die Grenze zu übergriffigem Verhalten? 

Belästigungen und sexuelle Belästigungen sind nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch auf der Firmenfeier unzulässig. Popp rät: „Übermäßigen Körperkontakt mit Kollegen und anzügliche Kommentare bitte unterlassen. Halten Sie Abstand.“

Daniela Popp, Knigge-Expertin

Daniela Popp, Knigge-Expertin

©ÖKG (Österreichische Knigge Gesellschaft)

Falls es doch passiert – an wen soll man sich wenden? 

Der Arbeitgeber bzw. die Vorgesetzten sind verpflichtet, im Fall einer Belästigung Abhilfe zu schaffen. Beratung und Unterstützung finden Betroffene beim Betriebsrat, bei ihrer Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer.

Macht es einen schlechten Eindruck, wenn ich mich verspäte? 

Pünktlichkeit ist eine Tugend, sagt die Knigge-Expertin und erklärt: „Zum Meeting sollten Sie auch nicht zu spät kommen. Das zeugt von Respekt und Wertschätzung. Wenn, dann kündigen Sie vorab an, dass Sie sich verspäten werden.“

Darf ich mein Kommen zur Weihnachtsfeier absagen?

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Lage eindeutig: Wenn die Weihnachtsfeier in der Dienstzeit stattfindet und die Teilnahme vom Chef angeordnet wird, ist die Anwesenheit verpflichtend. Die Zeit ist dann aber auch als Arbeitszeit zu werten und vom Arbeitgeber zu bezahlen.

Findet die Feier außerhalb der Dienstzeit statt, ist die Teilnahme freiwillig und unbezahlt. Popp rät dennoch davon ab, abzusagen: „Es ist ein Zeichen, wenn Sie nicht hingehen.“ Schließlich sei es eine gute Gelegenheit, die Kollegen von einer anderen Seite kennenzulernen und die Zusammenarbeit zu intensivieren.

Ich bin verkatert. Darf ich mich am nächsten Tag krankschreiben lassen? 

Es ist unangebracht, sagt Popp. Auch die Arbeiterkammer mahnt zur Vorsicht: „Wenn gefeiert wird und am nächsten Tag wieder gearbeitet werden muss, ist darauf zu achten, dass dadurch keine Arbeitsunfähigkeit eintritt.“ Ansonsten riskieren Beschäftigte den Verlust der Entgeltfortzahlung (= Bezahlung im Krankenstand) oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

Verkatert in die Arbeit kommen: Eine gute Idee?

Nein. „Dies gilt umso mehr bei Tätigkeiten, bei denen Menschen gefährdet sind, zum Beispiel bei der Arbeit mit Maschinen.“ Auch in diesem Fall droht sonst ein Verlust des Arbeitsplatzes, sagt die Arbeiterkammer.

Ab wann ist es angemessen, die Weihnachtsfeier zu verlassen? 

Nach dem „offiziellen Akt“. „Das heißt: ein bisschen warten, Smalltalk führen und dann kann man sich aus dem Staub machen“, so Popp.

Darf ich Fotos von der Weihnachtsfeier auf Social Media posten? 

Nur wenn die Kollegen vorab gefragt werden. Die Knigge-Expertin: „Ich rate eher davon ab. Grundsätzlich: Was auf einer Weihnachtsfeier passiert, sollte dort auch bleiben.“

Liisa Mikkola

Über Liisa Mikkola

Digital Producer bei freizeit.at, dem Digitalformat der KURIER freizeit.

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