Für Außenstehende geht es um Nuancen, um Kleinigkeiten. Doch genau an diesen hängt sie mittlerweile, die Causa Rosenkranz - und so muss man die Angelegenheit wohl nennen. Am Freitag ließ Nationalratspräsident Walter Rosenkranz über Dritte bzw. in einem Interview mit der Krone wissen, er wolle im Nationalfonds "zur Seite" treten und sich "gesamthaft" vertreten lassen.
Wie berichtet, geht es darum, dass die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) und andere Opferverbände erhebliche Probleme mit Rosenkranz als Person haben, weil sich dieser nicht oder nur mangelhaft von rechtstrechtem und antisemitischem Gedankengut abgrenze. Die Konsequenz: So lange der Nationalratspräsident Kuratoriumschef im Nationalfonds sei, will man an keinen Sitzungen des Fonds teilnehmen.
Er könne gar nicht zurücktreten, das Gesetz sehe das nicht vor, hat sich der Freiheitliche bislang verteidigt.
Deshalb haben alle Parlamentsparteien - die FPÖ ausgenommen - vor kurzem im Nationalrat ein Verfassungsgesetz beschlossen, das zweierlei ermöglicht: Den freiwilligen, dauerhaften Rückzug des Nationalratspräsidenten aus dem Fonds; und - quasi als zweite Stufe - eine mögliche Ersatz- bzw. Abwahl im Parlament.
Am Donnerstag hat der Bundesrat das entsprechende Verfassungsgesetz bestätigt, es tritt also demnächst in Kraft. Und damit ist auch der Nationalratspräsident in der Pflicht, sich zu erklären. Wird er dem Wunsch der IKG und anderer entsprechen?
Gegenüber dem KURIER bestätigt man im Büro Rosenkranz nur, dass sich der Nationalratspräsident "gesamthaft" vertreten lassen wolle. Der Krone sagt er: "Ich werde an keinen Feiern und Verleihungen mehr teilnehmen." Und auch die Sitzungsführung im Kuratorium will er abgeben.
Formal bleibt Rosenkranz damit zwar Vorsitzender, in der Praxis soll er aber keine Rolle spielen. Der "Vorteil", den diese Lösung aus Sicht von Rosenkranz hat: Er könnte gesichtswahrend beides behaupten: Also den Vorsitz zwar abgegeben zu haben, sich aber dem Druck aber nicht vollends gebeugt zu haben - immerhin bleibt er am Papier in der Funktion.