Zu viele Befunde vor Operationen

Zu viele Befunde vor Operationen
Streitpunkt: Eine neue Leitlinie soll Untersuchungen reduzieren. Ärzte fürchten, dass ihre Erfahrung nicht mehr berücksichtigt wird.

Zuerst kommt die systematische Befragung (Anamnese), dann die klinische Untersuchung (u. a. Abhorchen von Herz und Lunge, Blutdruck- und Pulsmessung, Gewicht, Größe): Die Daten gibt der Arzt in ein Computerprogramm ein. Als Ergebnis weist es automatisch jene Befunde aus, die vor einer geplanten Operation notwendig sind. „Bei unauffälligem Ergebnis von Anamnese und klinischer Untersuchung und leichten Eingriffen sind keine weiterführenden präoperativen Tests notwendig“, heißt es in einer neuen Leitlinie für Ärzte zum Thema „Präoperative Diagnostik“ (Untersuchungen vor einer Operation).

„Studien zeigen, dass vor geplanten Operationen zu viele Untersuchungen – etwa Laborwerte, EKG oder Röntgenaufnahmen – gemacht werden“, sagt die Ärztin Silvia Türk vom Gesundheitsministerium. Diese Leitlinie soll dem entgegenwirken: Auf Grundlage von Studiendaten gibt es Empfehlungen, für welche Patienten welche Untersuchungen vor einer OP durchgeführt werden sollen. Der Fachbegriff dazu ist die „evidenzbasierte Medizin“ (EbM, siehe unten) .

Vertreter der Ärztekammer äußerten Mittwoch die Befürchtung, dass es dabei vor allem um eine Rationierung von Leistungen aus Kostengründen gehe: „Ich mache mir keine Sorgen um die Ärzte, ich mache mir nur Sorgen um die Patienten“, sagte Günther Wawrowsky, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer. Es bestehe Gefahr, dass Patienten eine vollständige Behandlung vorenthalten werde: Denn längst sei nicht die Mehrheit medizinischer Handlungen mittels EbM untersucht. Zwar gebe es teilweise einen Wildwuchs an Untersuchungen vor Operationen: „Aber man darf das Kind nicht mit dem Bad ausschütten.“

Ethiker

Unterstützung erhält die Ärztekammer von zwei Medizinethikern. Univ.-Prof. Günter Virt, Institut für Moraltheologie der Uni Wien: „Ich habe die große Sorge, dass solche Studien zum entscheidenden Kriterium für die Zulässigkeit oder das Verbot von medizinischen Behandlungen werden. Das bedeutet aber, dass all jene Behandlungen, die sich durch lange Zeit durch die Erfahrung der Ärzte bewährt haben, aber nicht durch EbM belegt oder belegbar sind, nicht vorgenommen werden dürfen.“

Ähnlich Univ.-Prof. Hans Schelkshorn vom Institut für christliche Philosophie der Uni Wien: „Ärzte drohen zu bloßen Vollzugsorganen zentral festgelegter Behandlungsdirektiven zu werden. Das in täglicher Praxis erworbene Erfahrungswissen wird dadurch entwertet.“

Im Gesundheitsministerium weist man das zurück: „Selbstverständlich spielt die ärztliche Erfahrung weiterhin eine große Rolle. Die kann der Arzt bei der Anamnese und der klinischen Untersuchung einbringen. Und er bleibt auch verantwortlich.“ Es gehe um den letzten wissenschaftlichen Stand: „Wenn ein Patient vor einer Operation nur drei statt vier Ärzte aufsuchen muss, dann erspart ihm das Zeit und möglicherweise belastende Untersuchungen. Natürlich steigert das aber auch die Effizienz des Gesundheitssystems.“

Diskussion: Was bringen Routinetests?

Ein junger, gesunder Patient muss einen Eingriff am Augenlid durchführen lassen. Nach der neuen Leitlinie ist dafür künftig vor der OP kein Lungenröntgen notwendig. „Es gibt aber Beispiele, wo im Zuge solcher Befunde bösartige Erkrankungen entdeckt wurden, die nichts mit der geplanten Operation zu tun haben“, sagt Friedrich Hartl, Referent für Qualitätssicherung der Wiener Ärztekammer: „Hätte es schon damals diese Leitlinie gegeben, wären diese Patienten heute nicht mehr am Leben.“ Silvia Türk vom Gesundheitsministerium weist das zurück: „Solche Fälle sind extrem selten. Und sie rechtfertigen nicht, dass dafür unzählige andere Patienten völlig unnötig mit Röntgenstrahlung belastet werden.“ Laut Hartl gebe es außerdem Hinweise darauf, dass der Verzicht auf Routineuntersuchungen vor bestimmten Operationen die Sterberate durch spätere Komplikationen erhöhen könnte. Auch hier widerspricht Türk: „Die bisherigen vorliegenden Studienergebnisse zeigen, dass Routineuntersuchungen keinen Vorteil für die Patienten bringen.“

Stichwort: Evidenzbasierte Medizin

EbM Der Begriff leitet sich vom Englischen ab. „Evidence-based medicine“ bedeutet: „auf Beweismaterial gestützte Heilkunde“. Dabei handelt es sich um eine jüngere Entwicklungsrichtung in der Medizin. „Sie erhebt ausdrücklich die Forderung, dass bei einer medizinischen Behandlung patientenorientierte Entscheidungen nach Möglichkeit auf der Grundlage von empirisch nachgewiesener Wirksamkeit getroffen werden sollen“, heißt es in einer Unterlage des Gesundheitsministeriums. „EbM beruht demnach auf dem jeweiligen aktuellen Stand der klinischen Medizin auf der Grundlage klinischer Studien.“

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