Medikamente: Wie Verwechslungen vermieden werden

Verwechslung mit tragischen Folgen
Die 5R-Regel hilft, Fehlmedikationen im Spital zu verhindern.

Im AKH Wien zirkulieren täglich rund 10.000 Packungen mit Arzneimittel. Um im größten Krankenhaus Österreichs eine möglichst hohe Patientensicherheit zu garantieren, setzt man auf eine ergänzende Kooperation von Ärzteschaft, Pflegern und Apothekern. Letztere Berufsgruppe ist durch die Dienstleistung der klinischen Pharmazie rund eineinhalb Stunden pro Tag direkt bei den Stationen tätig.

Um Fehlmedikationen so wie bei dem jüngsten Vorfall in Oberösterreich zu verhindern, werden im AKH mehrere Maßnahmen ergriffen, sagte die Leiterin der Anstaltsapotheke (APO), Martina Anditsch, im Gespräch mit der APA. So versucht man etwa bereits beim Einkauf zu verhindern, dass sich Präparate ähneln („look alike“) bzw. dass die Bezeichnungen von verschiedenen Arzneistoffen ähnlich klingen („sound alike“). Lesen muss man natürlich, was dem Patienten verabreicht wird, jedoch versucht man schon im Voraus Verwechslungen auch damit vorzubeugen, dass man ähnelnde Präparate beispielsweise räumlich getrennt lagert.

„Zusätzlich gibt es noch einen wöchentlichen Newsletter an die Ärzteschaft und das Pflegepersonal“, erläuterte Anditsch eine dritte Maßnahme. Zudem habe sich der Einsatz von Apothekern direkt auf den Stationen bewährt, was im angelsächsischen Raum im Rahmen der systematische Kontrolle der Arzneimittelverordnung („Medication Reconciliation“) seit fünf Jahrzehnten Usus sei.

Kontrolle

Beim Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) wird bei der Medikamentenabgabe die sogenannte 5R-Regel angewandt, die sowohl für Ärzte wie auch diplomierte Pflegefachkräfte gilt. Diese genau festgelegten ausführlichen Standards und Richtlinien bauen unter anderem darauf, dass jede ärztliche Anordnung zur Medikamentengabe einen Prozess zur Wahrung der Sicherheit durchläuft.

Nach Anordnung und Medikamentenzubereitung bedeutet die 5R-Regel „richtiges Medikament“ und „richtige Dosis“, also jeweils die nochmalige Kontrolle nach der Medikamentenzubereitung. Es folgen die Kontrollschritte „richtiger Patient und "richtige Zeit" und zu guter Letzt die Kontrolle der "richtigen Darreichungsform". Danach erfolgt die Dokumentation, denn jeder Schritt von der Verordnung eines Arzneimittels bis zur Verabreichung an die Patienten müsse jederzeit nachvollziehbar sein, schrieb der KAV.

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