Implantate: Bisher 60 Opfer in Österreich

Symbolbild
Der VKI wird nach französischem Recht einen Musterprozess gegen die Haftpflichtversicherung des Erzeugers in Paris führen.

Im Skandal um defekte Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) haben sich beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) bisher 60 betroffene Frauen gemeldet. Der VKI wird nach französischem Recht einen Musterprozess gegen die Haftpflichtversicherung des Erzeugers in Paris führen und den Anschluss der Opfer als Privatbeteiligte im Strafprozess gegen PIP organisieren. Eine grenzüberschreitende Sammelklage nach österreichischem Recht verhindern EU-Richtlinien.

Die Hamburger Wochenzeitung Die Zeit widmete den „Opfern des Schönheitswahns“ eine Serie, in der sogar ein Todesfall beschrieben wird. Eine 56-jährige Witwe aus Wien lässt sich 2010, vor ihrer geplanten Hochzeit mit dem neuen Lebensgefährten, von einer prominenten Wiener Schönheitschirurgin für 5625 Euro eine Bauchdeckenstraffung machen. Zwölf Tage nach dem Eingriff ist die Frau tot.

Ihre Tochter versucht, den Fall gerichtlich aufarbeiten zu lassen. Sie hat das Leiden ihrer Mutter, und wie die Ärztin darauf (nicht) reagierte, in einem Tagebuch festgehalten. Darin kann man lesen, dass es der Mutter sichtbar immer schlechter gegangen ist. Sie atmete schwer, war weiß im Gesicht, schaffte es nicht allein auf die Toilette. Die Wunde musste nachoperiert werden und blutete tagelang. In der Krankenakte steht hingegen vom „komplikationslosen Verlauf“ nach der Operation und wie „mobil“ die Patientin sei. „Die Operation war ihr Todesurteil“, sagt die Tochter in dem Zeit -Artikel. Ein Gutachten spricht nun von schlampiger Nachbehandlung.

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