EuGH kippt deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente

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Versandhandel ist ein wichtiges Mittel für Marktzugang - In Österreich keine Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise beschränke den freien Warenverkehr in der EU, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Im Ausgangsfall hatte die Deutsche Parkinson Vereinigung mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem für ihre Mitglieder ausgehandelt.

Die deutsche Festlegung einheitlicher Abgabepreise wirkt sich dem EuGH zufolge negativ auf Apotheken im EU-Ausland aus. Diesen Unternehmen könnte damit der Zugang zum deutschen Markt im Vergleich zu inländischen Anbietern stärker erschwert werden.

Bedeutung des Versandhandels

Laut Urteil ist der Versandhandel für ausländische Apotheken "ein wichtigeres, eventuell sogar das einzige Mittel", um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten

Überdies könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken, argumentierten die Richter. Die traditionellen Anbieter seien besser in der Lage seien, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.

Andere Regelung in Österreich

Im Unterschied zu Deutschland gibt es in Österreich keine fixen Preise für rezeptpflichtige Medikamente, sondern Höchstaufschläge auf die Preise, wie es aus der Apothekerkammer auf APA-Anfrage hieß. Das gelte für den Großhandel wie auch für Apotheken. Die Preisfestsetzung muss zudem vom Gesundheitsministerium genehmigt werden.

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