Deutschland: Über 8.000 Iraker freiwillig heimgekehrt

Wenn Asylgründe nicht fortbestehen, muss die Anerkennung widerrufen oder zurückgenommen werden.
Seit 2016. Rechtsanspruch auf Asyl schwierig.

Seit 2016 sind nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr als 8.000 Iraker über die geförderten freiwilligen Ausreisen aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt. Im vergangenen Jahr waren es 5.657, heuer bis Ende September 2.481, wie die Zeitung "Welt" am Dienstag unter Berufung auf die Behörde berichtete.

Amt muss Schutzgründe später prüfen

Das Amt muss die Schutzgründe der rund 120.000 schutzberechtigten Iraker gemäß den Vorschriften innerhalb von drei Jahren noch einmal prüfen. Wenn die Gründe nicht fortbestehen, muss die Anerkennung widerrufen oder zurückgenommen werden. Geschieht beides nicht, erhalten die Asylsuchenden einen Rechtsanspruch auf einen unbefristeten Aufenthalt.

Wie die Behörde weiter mitteilte, ist es im Fall der Iraker für ein Widerrufsverfahren "erforderlich, dass die Veränderung der Lage im Herkunftsland erheblich ist und nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft stattfindet".

"Gewisse Normalität Einzug hält"

Als Anzeichen gilt laut Bamf, "wenn viele Menschen in das betroffene Gebiet zurückkehren, dort mit dem Wiederaufbau beginnen und eine gewisse Normalität Einzug hält". Nach Einschätzung des Bundesamts gibt es hierfür "zwar erste Anzeichen, aber noch keine ausreichende Basis für einen generellen Widerruf".

Kritik

Kritiker sind der Ansicht, dass in vielen Fällen von "freiwilliger Rückkehr" nicht die Rede sein könne. Eine Rückkehr von geflüchteten Menschen erfolge nur selten aus freien Stücken, weil sie mehr oder weniger erzwungenermaßen nach Deutschland gekommen seien, um hier Schutz zu suchen. Wenn ihnen dieser Schutz verwehrt werde, erfolge eine Rückkehr nicht freiwillig.

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