Zahlscheingebühr ist illegal

Zahlscheingebühr ist illegal
Ein Entgelt vom Konsumenten zu verlangen, ist laut Europäischem Gerichtshof gesetzeswidrig.

Wie eine Leistung bezahlt wird, auch darüber lässt sich streiten. Unternehmen wollen eine Einzugsermächtigung, um regelmäßig Beträge für eine Dienstleistung abzubuchen. Vielen Kunden ist es aber lieber, per Zahlschein zu bezahlen, damit sie den Überblick bewahren und das Geld persönlich aus der Hand geben.

Um mehr Konsumenten dazu zu bringen, laufende Gebühren per Bankeinzug zu bezahlen, bestrafen Unternehmen jene, die auf die Zahlschein-Überweisung bestehen, mit Mehrkosten zwischen zwei und fünf Euro pro Rechnung. Diese Praxis ist seit Ende 2009, als das Zahlungsdienstegesetz in Kraft getreten ist, in Österreich verboten. Dennoch halten sich bis heute zahlreiche Firmen nicht daran.

Verbandsklagen

Der Verein für Konsumenteninformation führt im Auftrag des Sozialministeriums seit acht Jahren Verbandsklagen gegen Unternehmen, vor allem Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen und Hausverwaltungen. "Unternehmen sollen jene Kosten, die bei Abwicklung des Vertrages entstehen, in den Grundpreis einkalkulieren und nicht als Extra-Entgelte verstecken", sagt Julia Jungwirth, Juristin des VKI.

Nun hat das Problem die europäische Ebene erreicht. Die Zahlscheingebühr, die T-Mobile Austria von seinen Kunden verlangt, kann untersagt werden, erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom Mittwoch. Geprüft wurde, ob das aktuelle österreichische Verbot mit der europäischen Richtlinie über Zahlungsdienste konform geht.

Der EuGH nahm damit Bezug auf eine Klage des VKI gegen T-Mobile. "Zahlungsempfängern kann unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell untersagt werden, vom Zahler ein Entgelt zu verlangen", heißt es. Gleichzeitig wird die Causa an den Obersten Gerichtshof zur Prüfung zurückverwiesen.

Konkret geht es um den Tarif Call Europe von T-Mobile. T-Mobile vertritt die Meinung, dass das nationale Verbot hier nicht angewandt werden dürfe. "Die endgültige Entscheidung liegt jetzt beim OGH", sagt Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht des VKI. "Wir hoffen auf ein rasches abschließendes Urteil im Sinne der Konsumenten." Wenn nun erwartungsgemäß auch der OGH die Zahnscheinentgelte für gesetzwidrig erklärt, plant der VKI eine große Sammelaktion zur Rückholung der seit 1. 11. 2009 bezahlten Entgelte. "Jahrelanger Rechtsbruch darf sich nicht lohnen", so Kolba. "Die Unternehmer, die über Jahre hinweg gesetzwidrige Entgelte kassiert haben, müssen diese an ihre Kunden zurückgeben. Wir werden den Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen."

Kommentare