Wüstenrot kündigt minderjährige Bausparer doch nicht

Wüstenrot kündigt minderjährige Bausparer doch nicht
Anwalt eines jungen Sparers wollte Klage einbringen, nun gibt es eine Einigung. Regelung soll für alle minderjährigen Bausparer gelten.

Die Bausparkasse Wüstenrot hat infolge eines OGH-Urteils begonnen, Bausparverträge von Altkunden zu kündigen. Darunter war auch ein minderjähriger Wiener. Seine Eltern wollten deswegen eine Klage einbringen, nun haben sich die Bausparkasse und der Anwalt geeinigt. Laut Wüstenrot soll das für alle minderjährigen Bausparer gelten - wenn sie sich selbst an die Bausparkasse wenden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte vor ein paar Monaten die Zinssenkung bei Altbausparkunden, die mehr als vertraglich vereinbart angespart hatten, als ungerechtfertigt verurteilt. Daraufhin hat Wüstenrot begonnen, alte Bausparverträge, die teils mit hohen Zinsen ausgestattet waren, "aus wichtigem Grund" zu kündigen. Ob diese Kündigungen rechtens sind, ist noch nicht geklärt.

Im Fall des minderjährigen Wieners war der Bausparer gar nicht überspart - für bis zu 1.200 Euro im Jahr gibt es beim Bausparen eine staatliche Förderung. Für die Kündigung führte Wüstenrot zwei "wichtige Gründe" an: Zum einen habe der Sparer kein Bauspardarlehen etwa für den Kauf oder die Sanierung einer Wohnung abgerufen, also den Vertragszweck nicht erfüllt. Zum anderen sei es aufgrund der schlechten Zinslage nicht mehr möglich, weiterhin so hohe Zinsen zu zahlen.

Laut früheren Angaben des Anwalts der Eltern des Minderjährigen, Wolfgang Gartner, sind am Bausparkonto des Minderjährigen rund 2.000 Euro gelegen, die Verzinsung habe 1,75 Prozent betragen.

Bausparvertrag läuft weiter

Jetzt haben sich Gartner und Wüstenrot geeinigt, die angekündigte Klage wurde nicht eingebracht. Der Bausparvertrag wird fortgeführt, teilte Wüstenrot am Freitag mit. Gartner bestätigte der APA die Einigung.

Wüstenrot will auch bei anderen Minderjährigen auf außerordentliche Kündigungen verzichten. Jene, die bereits ein Kündigungsschreiben bekommen haben, müssen sich aber bei der Bausparkasse selbst melden. Eine übliche Vorgehensweise, betonte das Geldinstitut. Um wie viele Verträge es geht, wurde nicht gesagt, jedenfalls aber nicht um eine große Anzahl.

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