Wilkinson unterliegt im Rasiererstreit

Wilkinson unterliegt im Rasiererstreit
Hersteller umgeben sich im Wettbewerb mit einem Dickicht an Patenten. Das verteuert Produkte.

Vor dem Düsseldorfer Landgericht haben jetzt die Rasierer-Hersteller Gillette und Wilkinson die Klingen gekreuzt. Im Eilverfahren untersagte das Gericht am Dienstag Wilkinson, weiterhin preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer "Mach3" des Konkurrenten Gillette herzustellen. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase.

Wilkinson hatte diese Nachahmungen im Frühjahr auf den Markt gebracht. Sehr zur Freude vieler Konsumenten, denn die Klingen – von Drogeriemarktketten als Eigenmarken verkauft – waren um 30 Prozent billiger als das Original. Gillette wollte das nicht auf sich sitzen lassen, beantragte eine einstweilige Verfügung und bekam sie auch. Wilkinson muss nun noch vorhandene Vorräte einem Gerichtsvollzieher übergeben. Ware, die noch im Handel ist, muss aber nicht zurückgerufen werden.

Für Wirtschaftsprofessor Michael Stephan von der Uni Marburg ist das ein Beispiel dafür, dass das Patentrecht zu einer strategischen Waffe im Wettbewerb geworden ist. Selbst vergleichsweise simple Produkte wie Nassrasierer würden mittlerweile von einem regelrechten "Patentdickicht" umgeben. Allein für den "Mach3 Turbo" habe Gillette 35 Patente angemeldet – vom Neigungswinkel der Klingen bis zur Verpackung. Konsumenten könnten leicht Opfer dieser Praxis werden, warnen Verbraucherschützer. Denn mit dem Kauf eines preisgünstigen Geräts sei man dann bei den hohen Folgekosten an einen bestimmten Hersteller gebunden.

Das umstrittene Patent läuft übrigens im kommenden Februar aus.

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