Wie die Justiz die Vergangenheit aufarbeitet

Flugtickets kosteten im Jahresvergleich um 3,0 Prozent weniger.
Die Kostenexplosion des Flughafens soll dem Vorstand nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sein.

Das Desaster beim Bau des neuen Flughafen-Terminals Check-in 3 (Skylink) samt Kostenexplosion und verspäteter Inbetriebnahme ist für die ehemaligen Vorstände der börsenotierten Flughafen Wien AG immer noch nicht ausgestanden. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg führt ein Verfahren gegen die Ex-Chefs Herbert Kaufmann und Gerhard Schmid, beide SP, sowie gegen Christian Domany, VP. Wegen des Verdachts, den Aufsichtsrat falsch informiert zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vor Kurzem lieferten die Ermittler ihren Abschlussbericht bei der Staatsanwaltschaft ab. Darin wird der „dringende Verdacht“ geäußert, die Vorstände hätten den Aufsichtsrat 2006 über die zu erwartende Kostenerhöhung beim Skylink nicht ausreichend und rechtzeitig informiert. Was ein Verstoß gegen das Aktiengesetz wäre. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie Anklage erheben oder das Verfahren einstellen wird.

Der vorzeitig gegangene Vorstandsvorsitzende Kaufmann, der noch zwei Jahre als Konsulent an Bord bleiben durfte, kann in einer anderen Causa aufatmen. Vor wenigen Tagen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren in Zusammenhang mit Aufträgen an den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger ein. Hochegger hätte für die Vorstände, vor allem aber für Kaufmann, für die Absicherung ihrer Jobs lobbyieren sollen. Bei den beiden größten Flughafen-Aktionären, den Ländern Niederösterreich und Wien, sowie den Medien. Außerdem startete Hochegger eine Schmutzkübel-Kampagne gegen den ehemals größten Shopbetreiber am Flughafen, den 2012 in den Konkurs geschlitterten Rakesh Sardana.

Der Geschäftsmann und seine Familie wurden sogar von einem Detektiv bespitzelt. Die VP Niederösterreich zeigte Kaufmann wegen des Verdachts auf Untreue an.Interessant ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft: Vorstandsmitglieder dürfen auf Kosten des Unternehmens PR-Maßnahmen finanzieren, wenn es sich um ein unternehmensrelevantes Anliegen der Werbe- und Imagepflege handelt oder eine sonstige mit dem Unternehmenszweck zusammenhängende sachliche Begründung vorliegt.

Keine Untreue

Auch die Beauftragung und Entlohnung des Detektivs, die über die Rechtsanwaltskanzlei Lansky Ganzger + partner abgewickelt wurde, ist keine Untreue. Ist der Vorstand besorgt über die wirtschaftliche Situation und die Wettbewerbsfähigkeit seines bedeutendsten Vertragspartners im Retail-Bereich, liegt die Beauftragung eines Detektivs im „unternehmensplausiblen Interesse“. Informationen zur wirtschaftlichen Situation eines Vertragspartners seien für ein Unternehmen wichtig.

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