Widerstand gegen NIKI-Verkauf

Widerstand gegen NIKI-Verkauf
FairPlane hat in Korneuburg einen Konkursantrag gestellt und in Berlin Beschwerde gegen die Übernahme durch IAG/Vueling eingelegt.

Gegen den Schnäppchen-Verkauf von großen Teilen von NIKI an den britisch-spanischen Luftfahrtkonzern IAG bzw. dessen Billig-Tochter Vueling formiert sich Widerstand in Österreich.

Beim deutschen Insolvenzverwalter Lucas Flöther soll ziemliche Aufregung herrschen. Am Dienstag, 2. Jänner, brachte das österreichische Unternehmen FairPlane, das für die Rechte von Flugpassagieren kämpft, einen Insolvenzantrag gegen NIKI vor dem Landesgericht Korneuburg, NÖ, ein. Ein Konkursverfahren in Österreich erleichtere die Durchsetzung der Ansprüche von Tausenden geschädigten Passagieren und gewährleiste ein Verfahren abseits der Interessen der Muttergesellschaft Air Berlin in Deutschland, argumentiert FairPlane. Das Gericht hat noch nicht entschieden.

FairPlane vertritt Forderungen gegen NIKI von mehr als einer Million Euro. Ebenfalls am Dienstag legte das Unternehmen beim Amtsgericht in Charlottenburg eine Beschwerden gegen den Verkauf an IAG/Vueling ein.

Genau genommen ist das Insolvenzverfahren über NIKI in Deutschland nämlich noch gar nicht eröffnet. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Gläubigerausschuss sind erst vorläufig bestellt.

Die Beschwerde von Fairplane gegen das Insolvenzverfahren der insolventen Air-Berlin-Tochter Niki sorgt beim Masseverwalter für Unverständnis. "Wenn die Beschwerde gegen das Insolvenzverfahren in Deutschland Erfolg hat, gerät die Rettung von Niki insgesamt in Gefahr", sagte ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Lucas Flöther am Dienstagabend zur APA.

Schon im September Konkursantrag

In Österreich hatte ein Reiseveranstalter bereits im September in Korneuburg einen Konkursantrag gestellt. Er hatte Forderungen aus einer stornierten Charterkette. Der zuständige Richter wies den Antrag des Gläubigers allerdings ab. NIKI-Chef Oliver Lackmann hatte offenbar glaubwürdig dargelegt, dass das Unternehmen nicht gefährdet sei. Drei Monate später stellte NIKI bekanntlich nach dem Ausstieg der Lufthansa selbst den Insolvenzantrag, allerdings in Berlin.

Heftige Kritik

FairPlane kritisiert, dass immer kommuniziert worden sei, NIKI sei von der Air-Berlin-Insolvenz nicht betroffen, denn NIKI stehe wirtschaftlich kerngesund da. NIKI galt als "Sahnestück" des Air-Berlin-Konzerns. Das hätte Kunden bestärkt, weiterhin Flüge bei NIKI zu buchen. Mit dem Antrag auf ein Konkursverfahren in Österreich erleichtere man Tausenden geschädigten Passagieren, ihre Forderungen gegen NIKI geltend zu machen. Viele hätten auf die vollmundigen Aussagen der NIKI-Mutter Air Berlin vertraut, dass man bei NIKI nach wie vor risikolos buchen könne und NIKI von der Insolvenz der Mutter gar nicht betroffen sei.

Nicht nur von FairPlane wird heftig kritisiert, dass Flöther, Insolvenzverwalter von Air Berlin, trotz erheblicher Bedenken wegen möglicher Interessenskonflikte auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter für NIKI bestellt wurde. Ein Insolvenzverwalter müsse das Verfahren für NIKI aber völlig unabhängig von den Interessen in Deutschland führen. Die Interessen von Air Berlin, des deutschen Insolvenzverwalters, der Lufthansa und der deutschen Regierung (die Lufthansa favorisiert hatte), dürften dabei keine Rolle spielen.

U-Ausschuss

Der Rechtsexperte und FairPlane-Sprecher Roland Schmid konstatierte, jeden Tag würden neue Ungereimtheiten in Zusammenhang mit dem Verkauf von Air Berlin und NIKI auftauchen. Es gebe gute Gründe, dass sich der Bundestag in Deutschland oder aber auch der Nationalrat in Österreich in Untersuchungsausschüssen der Causa annehmen sollten. Das sei von einigen deutschen Politikern bereits zu Recht gefordert worden.

FairPlane wurde 2011 von Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und hat seit 2012 auch eine Niederlassung in München. Das 30 Mitarbeiter große Unternehmen hat bereits für mehr als 620.000 Passagiere Entschädigungen erstritten. Gewinnt FairPlane vor Gericht für die Passagiere ein Verfahren gegen eine Airline, behält das Unternehmen 24 Prozent der Ausgleichszahlung als Honorar ein.

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