Werdende Mutter gefeuert: AK erstritt 5.000 Euro

Werdende Mutter gefeuert: AK erstritt 5.000 Euro
AK: Kündigung in der Probezeit aufgrund einer Schwangerschaft ist Diskriminierung und deshalb unzulässig.

Die Arbeiterkammer (AK) OÖ hat für eine Frau, die wegen ihrer Schwangerschaft in der Probezeit gefeuert worden war, 5.000 Euro erstritten. Für AK-Präsident Johann Kalliauer "ein klarer Beleg dafür", dass weibliche Beschäftigte immer noch diskriminiert würden. "Wir brauchen eine Arbeitswelt, die Schwangerschaft und Elternschaft nicht sanktioniert, sondern unterstützt", betonte er am Mittwoch.

Die Frau war als Leiharbeiterin bei einer Innviertler Firma beschäftigt. Nach Ablauf der Probezeit wurde ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht gestellt, mit der Option einer späteren Übernahme durch das Unternehmen. Als die junge Frau ihre Schwangerschaft bekannt gab, wurde das Arbeitsverhältnis aber sofort aufgelöst.

Diskriminierung

Werdende Mutter gefeuert: AK erstritt 5.000 Euro
Einen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gebe es tatsächlich erst nach dem Ende der Probezeit, so die AK. Sie verweist jedoch darauf, dass der Oberste Gerichtshof bereits mehrmals geurteilt habe, dass eine Auflösung in der Probezeit nur aufgrund einer Schwangerschaft eine Diskriminierung darstellt und deshalb unzulässig ist. Betroffene können entweder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht anfechten oder Schadenersatz verlangen. Im konkreten Fall hat die Kammer für ihre Mandantin auf deren Wunsch eine Entschädigung verlangt, in einem außergerichtlichen Vergleich erhielt sie die 5.000 Euro.

"Hanebüchene Vorschläge bringen gar nichts"

Kalliauer pocht auf eine Arbeitswelt, die Kind und Karriere möglich mache, auf Betreuungspflichten Rücksicht nehme und auch die sozialen Fähigkeiten von Eltern wertschätze. "Hanebüchene Vorschläge, wie das Einfrieren von Eizellen zu bezahlen, bringen gar nichts", kritisierte er. "Firmen wie Apple oder Facebook wollen mit solchen Angeboten offenbar die Frauen dazu bringen, ihren Kinderwunsch auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Da ist die Arbeiterkammer ganz klar dagegen."

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