Was heißt eigentlich..? Liberalisierung / Regulierung

Was heißt eigentlich..? Liberalisierung / Regulierung
Was heißt eigentlich …? Wer stellt sich diese Frage nicht gelegentlich? Der KURIER erklärt daher in loser Folge den ganzen Sommer lang gängige Begriffe aus der Finanz- und Wirtschaftswelt.
Was heißt eigentlich..? Liberalisierung / Regulierung
Die älteren KURIER-Leser können sich wahrscheinlich noch erinnern: In manchen Wiener Bezirken mussten sich noch in den 1970er-Jahren vier Haushalte einen Telefonanschluss teilen. Wenn einer der vier Teilnehmer telefonierte, war die Leitung für die anderen drei tot. Und selbst auf diesen "Viertelanschluss" musste man wochenlang warten. Der – einzige – Telefonanbieter war Teil der staatlichen Post- und Telegrafenverwaltung, die Tarife unterlagen der staatlichen Preisregelung und mussten vom Hauptausschuss des Nationalrates abgesegnet werden.

Die Gesprächsgebühren waren hoch, weil es keine Konkurrenten und noch keine flächendeckenden Handynetze gab. Die Gesprächskosten waren auch innerhalb Österreichs von der Entfernung abhängig. Telefonate in der österreichischen Fernzone und vor allem Auslandsgespräche wurden daher meist auf die Zeit nach 18 Uhr oder aufs Wochenende verlegt, weil dann Telefonieren billiger war.

Mobile Konkurrenz

Mit dem EU-Beitritt vor 20 Jahren und der gleichzeitigen stürmischen Entwicklung des Mobilfunks weltweit setzte eine Liberalisierungswelle auch in Österreich ein. Im ersten Schritt wurden alternative Festnetz-Betreiber zugelassen. Diese mussten – mit Ausnahme der TV-Kabelbetreiber – mangels eines eigenen Netzes ihre Services über Leitungen und Anschlüsse der Telekom Austria (TA) anbieten und dieser dafür Miete zahlen. Das Angebot und damit die Ersparnis für die Kunden blieb denn vorerst auch eher bescheiden.

Den Telefonkosten an den Kragen ging es erst mit dem kurz vor der Jahrtausendwende einsetzenden Mobilfunk-Boom. Im Herbst 1997 startete der heutige A1-Konkurrent T-Mobile, damals unter dem Namen max.mobil. Beim Verkauf an die Deutsche Telekom im Jahr 2002 hatte max.mobil bereits ein Drittel des Marktes erobert.

In rascher Folge kamen noch vor der Jahrtausendwende die Netzbetreiber One und tele.ring auf den Markt. Die vier Anbieter lieferten sich wahre Preisschlachten um Kunden. Das führte dazu, dass Österreich noch heute die niedrigsten Handy-Tarife im europäischen Umfeld hat. tele.ring wurde 2006 an T-Mobile verkauft, One-Nachfolger Orange 2013 mit dem 2003 gegründeten Netzbetreiber Drei fusioniert.

Was heißt eigentlich..? Liberalisierung / Regulierung

Telekom-Schiedsrichter

Die völlige Öffnung des Telekom-Marktes machte eine umfangreiche Regulierung nötig. Die 1997 geschaffene Telekom Control Kommission (TKK) und die RTR-GmbH., die die TKK-Entscheidungen in der Praxis umsetzt, kontrollierten in den Anfangsjahren vor allem, ob der ehemalige Monopolist Telekom Austria die Konkurrenten beim Netzzugang diskriminierte. Etwa, indem er zu hohe Mieten für die Nutzung seiner Einrichtungen kassierte.

Geregelt und kontrolliert werden von der RTR auch die so genannten Zusammenschaltungsentgelte, die sich die Mobilfunkanbieter bei netzübergreifenden Gesprächen gegenseitig verrechnen. Die RTR fungiert auch als Schlichtungsstelle für Telekom-Kunden (siehe rechts). Der Regulator überwacht außerdem den so genannten Universaldienst, mit dem die Telekom Austria die Mindestversorgung der Bevölkerung mit Telekom-Dienstleistungen sichern muss und an dem sich die Konkurrenten finanziell beteiligen müssen.

Post

Einen Universaldienst muss auch die heimische Post garantieren. Dieser schreibt etwa vor, dass die mehrheitlich staatliche Post ihre Dienstleistungen österreichweit in mindestens 1650 Filialen anbieten muss. Wie viele eigene Filialen die Post betreiben muss, legt die Universaldienstverordnung (UVD) nicht fest. Derzeit sind es gemeinsam mit dem Bankpartner Bawag gut 500 Standorte, dazu kommen knapp 1300 Post-Partner vor allem auf dem flachen Land. Zum Vergleich: rund um die Jahrtausendwende gab es noch 2300 Postämter. Der Universaldienst regelt ebenso, in welcher Zeit eine Post-Stelle von den Kunden erreichbar sein muss. Die Service-Qualität, die von der auch als Post-Regulator fungierenden RTR überwacht wird, schreibt die UVD ebenfalls vor: Die Post muss 95 Prozent der Briefe einen Tag nach der Aufgabe durch den Versender an den Empfänger zustellen.

Die Liberalisierung des Postmarktes – mit Ausnahme der Pakete, deren Beförderung schon lange liberalisiert ist – ging etwas langsamer vor sich als die in der Telekom-Branche. So war die Beförderung von Briefen bis zu 50 Gramm noch bis 2010 Vorrecht der staatlichen Post. Das letzte Monopol – zugeklebte Briefe bis 20 Gramm – fiel erst mit Anfang 2011. In den osteuropäischen EU-Staaten wurde die völlige Liberalisierung überhaupt erst 2013 umgesetzt.

Im Gegensatz zur Telekom-Branche hat zumindest in Österreich die Post-Liberalisierung den Kunden relativ wenig gebracht. Da es trotz der Freigabe des Marktes kaum nennenswerte Konkurrenz gibt, ist das Preisniveau nicht gesunken. Der Marktanteil der Mitbewerber auf dem Briefmarkt macht äußerst bescheidene 2 Prozent aus. In Deutschland dagegen ist der Anteil mit 20 Prozent zehn Mal so groß.

Dafür hat die Liberalisierung massiv Arbeitsplätze gekostet. Der Beschäftigungsrückgang betrug wie in Deutschland mehr als 40 Prozent (siehe Grafik unten), in den meisten EU-Staaten fiel er wesentlich niedriger aus. Dazu kommt, kritisiert die Arbeiterkammer, dass die Mitarbeiter privater Paketzusteller wesentlich schlechter bezahlt werden als die Postler.

Strom- und Gasmarkt

Die Liberalisierung der Energiemärkte startete die EU 1996: Mit der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie wurde der Strom- und Gasmarkt geöffnet. Im ersten Schritt allerdings nur für Industrieunternehmen und Gemeinden: Ab einer gewissen Größe konnten sie sich ihren Energielieferanten aussuchen. Erst seit 2001 ist der heimische Strommarkt völlig liberalisiert, jeder Stromkunde kann seinen Lieferanten frei wählen. Seit Oktober 2002 gilt das auch für den heimischen Gasmarkt.

Allerdings dauerte es zehn Jahre, bis die österreichischen Privathaushalte in nennenswertem Umfang ihre Energieanbieter wechselten. 2013 etwa entschieden sich erst 78.000 Haushalte für einen neuen Strom-Lieferanten, das entsprach einer bescheidenen Wechselrate von 1,8 Prozent. 2014 ging den Österreichern offenbar ein Licht auf, rund 268.000 Haushalte wechselten den Strom- und Gaslieferanten. Laut einer Umfrage allerdings gibt es 980.000 potenzielle Wechsler.

Eisenbahn

Vergleichsweise nur geringe Fortschritte gibt es bei der Liberalisierung des europäischen und österreichischen Eisenbahnmarktes. Die ÖBB sind nach wie vor zu 100 Prozent verstaatlicht. Und besorgen weiterhin fast den gesamten Personenverkehr und den Großteil des Güterverkehrs auf der Schiene. Im Personenverkehr gibt es mit der Westbahn AG nur einen ernst zu nehmenden privaten Konkurrenten. Die Ausschreibung weiterer Strecken – etwa der Südbahn – dürfte noch Jahre auf sich warten lassen.

Was heißt eigentlich..? Liberalisierung / Regulierung

Die Marktöffnung und Liberalisierung hat auch die Stellung der Kunden gegenüber den Anbietern von Dienstleistungen verbessert. Die Regulatoren der einzelnen Branchen fungieren meist als Schlichtungsstellen, wenn sich Kunden mit dem Unternehmen nicht auf eine Lösung einigen können.

Die RTR GmbH ist dabei sowohl für den Telekomsektor als auch die Post zuständig. Im Telekombereich etwa können Sie sich über eine aus Ihrer Sicht zu hohe Rechnung oder über die schlechte Qualität etwa Ihres Handynetzes beschweren. Übers Internet (https://www.rtr.at) oder auch telefonisch, das ist allerdings kostenpflichtig: 0810 511811 (EUR 0,07267/Minute). Für den Postbereich: (poststreitschlichtung@rtr.at) Die Schlichtungsstelle wird aber erst aktiv, wenn es bereits einen Einigungsversuch mit dem Unternehmen gegeben hat.

Im Strom- und Gasbereich heißt der „Schiedsrichter“ E-Control. Unter schlichtungsstelle@e-control.at, telefonisch 1 24724-444 oder per Fax 1 24724-900 können Sie Kontakt aufnehmen und einen formlosen Schlichtungsantrag stellen.

Schlichtungsstelle für Bahnkunden, etwa bei Verspätungen, ist die Agentur für Fahrgastrechte (apf). Die Kontaktaufnahme kann per e-mail schlichtung@apf.gv.at oder telefonisch unter 1-5050707 – 710 erfolgen.

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