VW droht hohe Strafe in Deutschland

VW droht hohe Strafe in Deutschland
Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig leitete laut Medienberichten ein Bußgeldverfahren ein

In der Abgasaffäre droht Volkswagen einem Medienbericht zufolge eine Millionen-Strafe in Deutschland. Demnach hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Bußgeldverfahren gegen den Autobauer eingeleitet. Das habe die Ermittlungsbehörde am Freitag auf Anfrage von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR bestätigt.

Im Rahmen des Verfahrens könnte die Behörde die Gewinne abschöpfen, die VW durch den weltweiten Verkauf von elf Millionen Fahrzeugen mit manipulierten Schadstoffwerten erzielte. Am Abend waren weder die Staatsanwaltschaft noch VW für eine Stellungnahme zu erreichen.

Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe von der Braunschweiger Ermittlungsbehörde sagte "SZ", NDR und WDR, bei dem Verfahren gehe es um zwei Aspekte: Einmal um die Ahndung eventueller Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen sowie, darin inbegriffen, gegebenenfalls auch um die "Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils", den VW durch den weltweiten Verkauf von elf Millionen Fahrzeugen mit mutmaßlich manipulierten Schadstoffwerten gehabt haben könnte.

Ermittlungen bringen VW in Bedrängnis

Genau das macht dieses Verfahren für Volkswagen dem Bericht zufolge so brisant. Hätten die Niedersachsen bei den elf Millionen Fahrzeugen nicht manipuliert, sondern in eine funktionierende Abgas-Reinigung investiert, dann wären die Gewinne vermutlich viel geringer ausgefallen. Den Differenz-Betrag könnte die Staatsanwaltschaft Braunschweig von VW kassieren, sofern sich am Ende des Verfahrens vor Gericht herausstellt, dass der Konzern gegen Recht und Gesetz verstoßen hat. Genau das habe Volkswagen zu Beginn des Abgas-Affäre bereits zugegeben. VW soll sich nun äußern, wie "SZ", NDR und WDR weiter berichten. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig habe Volkswagen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte dem VW-Vorstand laut der Vorabmeldung zu dem Bußgeldverfahren mit, zu den einschlägigen Bestimmungen im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gehöre der Paragraf 17, Absatz vier. Diese Vorschrift besagt sinngemäß, dass der "wirtschaftliche Vorteil", den ein Täter aus einem Verstoß erzielt hat, vollständig abgeschöpft werden kann. Mit diesem Paragrafen gibt es Erfahrungswerte bei anderen Unternehmen. Der Industriekonzern Siemens und die VW-Tochter MAN haben früher weltweit Regierungen, Beamte oder Geschäftspartner bestochen, um lukrative Aufträge zu bekommen. Nachdem das aufgeflogen war, musste Siemens knapp 600 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Bei MAN waren es 150 Millionen Euro. In beiden Fällen schöpfte die Münchner Staatsanwaltschaft auf diese Weise illegal erzielte Gewinne ab.

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