VW-Abgasskandal: Zwei Klagen vom Gericht abgewiesen

VW-Abgasskandal: Zwei Klagen vom Gericht abgewiesen
Wenn sich ein Mangel bei der Leistung feststellen lässt, wäre das aber ein erneuter Klagsgrund.

Teilerfolg für VW bzw. dessen Generalimporteur in Österreich, Porsche Austria. Zwei Besitzer eines VW Tiguan bzw. eine Audi Q3 hatten wegen des Abgasskandals auf Rücknahme ihrer Autos geklagt, doch das Landesgericht Wels sah das anders, berichtet der Trend.

Die Begründung des Richters: Die Fahrzeuge weisen derzeit weder einen Sach- oder Rechtsmangel auf und können ohne Einschränkung verwendet werden. Es drohe weder die Gefahr, dass die Zulassung entzogen wird, noch sei ein sogenannter "merkantiler Minderwert" feststellbar, also etwa ein außerordentlicher Werteverlust beim Verkauf am Gebrauchtwagenmarkt.

Der "latente Mangel" der umstrittenen Motorsoftware sei geringfügiger Natur und könne durch die Nachrüstung in VW-Werkstätten behoben werden (Gewährleistung).

Sollten sich allerdings messbare Änderungen bei Verbrauch oder Leistung feststellen lassen, wäre erneut ein Klagsgrund gegeben.

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