VW-Abgasskandal: Österreichischer Anwalt schaltet nun EU-Kommission ein

VW-Abgasskandal: Österreichischer Anwalt schaltet nun EU-Kommission ein
Der Republik Österreich droht ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren, weil österreichische Justiz die VW-Ermitttlungen nach Deutschland abgetreten hat.

Die Zores rund um die strafrechtliche Aufarbeitung des VW-Abgasskandals gehen weiter. Einem neuen Vergleichsentwurf zufolge soll VW umgerechnet 4,1 Milliarden Euro Strafe zahlen und sich damit von straf- und zivilerechtlichen Verfahren freikaufen. Die Probleme beschäftigen nun auch die Europäische Kommission. Der oberösterreichische Anwalt Michael Poduschka, der zahlreiche frustrierte VW-Besitzer vertritt, hat bei der EU-Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich beantragt. Stein des Anstoßes ist der Umstand, dass die österreichische Justiz die Betrugsermittlungen gegen VW-Manager an die Staatsanwaltschaft Braunschweig abgetreten hat.

Laut Poduschka verletzt und ignoriert die heimische Justiz damit elementares Europa-Recht. Demnach ist eine Abtretung eines Ermittlungsverfahrens an einen anderen Staat nur zulässig, wenn die strafbare Handlung in beiden Ländern strafbar ist. Hier hakt der Anwalt ein. "In Österreich können aber nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen strafrechtlich verfolgt werden, in Deutschland aber nicht".

Rechte beschnitten

Bei einer Verurteilung eines Unternehmens in Österreich steigen für die Geschädigten die Chancen, Schadenersatz durch eine außergerichtlichen Einigung oder auf dem Zivilrechtsweg zu erhalten. Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis der Misere. In Österreich kann man sich dem Ermittlungsverfahren als Geschädigter anschließen. Ein solcher Privatbeteiligtenanschluss hemmt die Verjährung.

Tausende VW-Besitzer müssen nun klagen

"Sie werden durch die Abtretung des Verfahrens nach Deutschland auch in ihren Konsumentenrechten beschnitten", sagt der Anwalt. "In Deutschland gibt es bei Betrugsdelikten keine Nebenklagen durch Geschädigte und es wird ihnen auch keine Einsicht in den Strafakt gewährt." Das heißt: Die österreichischen VW-Besitzer sind nun gezwungen, ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern innerhalb von drei Jahren vor einem heimischen Zivilgericht einzuklagen.

Laut Poduschka werden geschätzte 70.000 Österreicher von der Abtretung des Ermittlungsverfahrens nach Deutschland benachteiligt. Wenn man von 2000 Euro Prozesskosten pro Geschädigtem im Rahmen von Sammelklagen ausgeht, macht das Gesamtkosten in Höhe von 140 Millionen Euro, die nun vorzeitig anfallen. Die österreichischen Zivilgerichte werden nun mit einer Klagewelle überrollt werden.

Haft bleibt aufrecht

In den USA hat die Justiz einen harten Kurs eingeschlagen. Am Wochenende wurde VW-Manager Oliver S. verhaftet. Er soll bei der erfolglosen Vertuschung der Abgasaffäre eine Schlüsselrolle gespielt haben. Bis Donnerstag soll S. in Haft bleiben. Indes hat VW im Vorjahr 10,3 Millionen Autos ausgeliefert, das ist ein Plus von 3,8 Prozent.

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