Vordienstzeitenregelung der ÖBB landet erneut vor EuGH

Vordienstzeitenregelung der ÖBB landet erneut vor EuGH
Ein Tiroler Bahnbeschäftigter hatte sich mithilfe der Arbeiterkammer gegen die Novelle gewehrt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich erneut mit der Vordienstzeitenregelung der ÖBB-Bediensteten. Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) lasse vom EuGH prüfen, ob die ÖBB-Dienstrechtsnovelle aus dem Jahr 2015 europarechtswidrig ist, bestätigte die AK-Tirol als Rechtsbeistand einen Bericht der Tiroler Tageszeitung (Montagsausgabe) gegenüber der APA.

Ein Tiroler Bahnbeschäftigter hatte sich mithilfe der Arbeiterkammer gegen die Novelle gewehrt. Der Antrag an den EuGH sei bereits vergangenen Herbst gestellt worden. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im August 2016 das ÖBB-Gesetz bestätigt und damit 116 Tiroler ÖBB-Bedienstete mit ihrer Klage abblitzen lassen.

Bundesbahngesetz erneut novelliert

Bereits im Jänner 2015 hatte der EuGH eine Vorrückungsregelung im Besoldungssystem für ÖBB-Beamte als unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Daraufhin sei 2015 das Bundesbahngesetz erneut novelliert und das Dienstrecht bezüglich der Anrechnung von Vordienstzeiten komplett neu gestaltet worden. "Angerechnet werden nur Vordienstzeiten aus Dienst- oder Lehrverhältnissen zur ÖBB oder zu Eisenbahninfrastrukturunternehmen und/oder Eisenbahnverkehrsunternehmen eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Türkei", erklärte AK-Rechtsexperte Thomas Radner in einem Schreiben.

Genau diese Einschränkung habe jedoch bewirkt, dass die betroffenen Mitarbeiter, die eigentlich nach der EuGH-Entscheidung eine Höherreihung und Nachzahlung erhalten hätten müssen, nichts bekommen haben, da die Vordienstzeiten nur selten direkt bei der ÖBB oder sonstigen europäischen Verkehrsunternehmen erworben wurden, so der Rechtsexperte. Schätzungen zufolge würden die betroffenen Mitarbeiter rund 10.000 bis 15.000 Euro an Lebensverdienstsumme verlieren.

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