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Vorarlberger Anwaltskammer klagte Arbeiterkammer
Die Klage erfolgt wegen eines Artikels in der Arbeiterkammer-Zeitung "AKtion".
Die Vorarlberger Anwaltskammer hat am Landesgericht Feldkirch Klage gegen die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) eingebracht. Stein des AnstoĂes sind Zeilen in der AK-Zeitung "AKtion", wonach die AK die einzige Institution sei, die Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts sowie kostenlose Rechtsberatung biete. Die AK reagiert verĂ€rgert, berichteten die "Vorarlberger Nachrichten".
Ekkehard Bechtold als Rechtsvertreter der Anwaltskammer verwies auf die "AKtion"-Ausgabe im vergangenen Oktober. Darin werde nicht nur die Alleinstellung der AK beim Rechtsschutz und kostenloser Rechtsberatung behauptet, sondern darĂŒber hinaus werbe die AK auch damit, als einzige Einrichtung Auskunft und Beratung auch im Bereich von Konsumentenschutz-, Wohn-, und Mietrechtsfragen zu erteilen. "Diese Behauptungen gehen zulasten der rechtsberatenden Berufe, insbesondere also der AnwĂ€lte, und sind einfach falsch", stellte Bechtold gegenĂŒber den "VN" fest. Auch die AnwĂ€lte wĂŒrden in den genannten Rechtsgebieten - teilweise unentgeltlich - Hilfe anbieten.
"Keinesfalls unentgeltlich"
Bechtold stieĂ sich weiters daran, dass das Angebot der AK als kostenfrei dargestellt werde. "Zu bedenken ist, dass Leistungen der AK keinesfalls unentgeltlich sind", so der Rechtsanwalt. In besagtem Artikel sei die Rede davon, dass Pflichtmitglieder bis zu 172,80 Euro pro Jahr an Umlage an die Arbeiterkammer bezahlen. Die Anwaltskammer verlangt vor Gericht nicht nur die Unterlassung wahrheitswidriger ĂuĂerungen durch die AK, sondern auch eine Veröffentlichung des Urteils.
AK-PrĂ€sident Hubert HĂ€mmerle reagierte verĂ€rgert auf die Klage, die Vorgangsweise sei "vollkommen unverstĂ€ndlich und einfach erbĂ€rmlich". Die Anwaltskammer ziele offenbar neuerlich darauf ab, sich ein Quasi-Beratungsmonopol zu schaffen und versuche der AK einen Maulkorb umzuhĂ€ngen. In dem beanstandeten Artikel sei lediglich aufgezeigt worden, welche Folgen eine Abschaffung der Arbeitnehmervertretung nach sich ziehen wĂŒrde. Zudem stĂŒtze die Anwaltskammer ihre Klage auf Passagen, die sie willkĂŒrlich aus dem Zusammenhang gerissen habe.
Streit schon 2009
Vorarlberger Anwaltskammer und Arbeiterkammer sind schon 2009 aneinandergeraten. Damals war es um die Frage gegangen, ob die AK auch Nichtmitglieder in Verbraucherfragen beraten darf. Der Rechtsstreit zog sich damals bis zum Obersten Gerichtshof, der letztlich die Urteile des Landesgerichts und des Oberlandesgerichts bestÀtigte: Demnach darf die AK Nichtmitgliedern mit Rechtstipps und Beratung in Konsumentenschutzfragen zur Seite stehen. Nicht zulÀssig ist aber die Behauptung, der einzige Anbieter in dem Bereich zu sein.