Vorarlberger Anwaltskammer klagte Arbeiterkammer

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Die Klage erfolgt wegen eines Artikels in der Arbeiterkammer-Zeitung "AKtion".

Die Vorarlberger Anwaltskammer hat am Landesgericht Feldkirch Klage gegen die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) eingebracht. Stein des Anstoßes sind Zeilen in der AK-Zeitung "AKtion", wonach die AK die einzige Institution sei, die Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts sowie kostenlose Rechtsberatung biete. Die AK reagiert verärgert, berichteten die "Vorarlberger Nachrichten".

Ekkehard Bechtold als Rechtsvertreter der Anwaltskammer verwies auf die "AKtion"-Ausgabe im vergangenen Oktober. Darin werde nicht nur die Alleinstellung der AK beim Rechtsschutz und kostenloser Rechtsberatung behauptet, sondern darüber hinaus werbe die AK auch damit, als einzige Einrichtung Auskunft und Beratung auch im Bereich von Konsumentenschutz-, Wohn-, und Mietrechtsfragen zu erteilen. "Diese Behauptungen gehen zulasten der rechtsberatenden Berufe, insbesondere also der Anwälte, und sind einfach falsch", stellte Bechtold gegenüber den "VN" fest. Auch die Anwälte würden in den genannten Rechtsgebieten - teilweise unentgeltlich - Hilfe anbieten.

"Keinesfalls unentgeltlich"

Bechtold stieß sich weiters daran, dass das Angebot der AK als kostenfrei dargestellt werde. "Zu bedenken ist, dass Leistungen der AK keinesfalls unentgeltlich sind", so der Rechtsanwalt. In besagtem Artikel sei die Rede davon, dass Pflichtmitglieder bis zu 172,80 Euro pro Jahr an Umlage an die Arbeiterkammer bezahlen. Die Anwaltskammer verlangt vor Gericht nicht nur die Unterlassung wahrheitswidriger Äußerungen durch die AK, sondern auch eine Veröffentlichung des Urteils.

AK-Präsident Hubert Hämmerle reagierte verärgert auf die Klage, die Vorgangsweise sei "vollkommen unverständlich und einfach erbärmlich". Die Anwaltskammer ziele offenbar neuerlich darauf ab, sich ein Quasi-Beratungsmonopol zu schaffen und versuche der AK einen Maulkorb umzuhängen. In dem beanstandeten Artikel sei lediglich aufgezeigt worden, welche Folgen eine Abschaffung der Arbeitnehmervertretung nach sich ziehen würde. Zudem stütze die Anwaltskammer ihre Klage auf Passagen, die sie willkürlich aus dem Zusammenhang gerissen habe.

Streit schon 2009

Vorarlberger Anwaltskammer und Arbeiterkammer sind schon 2009 aneinandergeraten. Damals war es um die Frage gegangen, ob die AK auch Nichtmitglieder in Verbraucherfragen beraten darf. Der Rechtsstreit zog sich damals bis zum Obersten Gerichtshof, der letztlich die Urteile des Landesgerichts und des Oberlandesgerichts bestätigte: Demnach darf die AK Nichtmitgliedern mit Rechtstipps und Beratung in Konsumentenschutzfragen zur Seite stehen. Nicht zulässig ist aber die Behauptung, der einzige Anbieter in dem Bereich zu sein.

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