Schadenersatz: VW-Kunden gewinnen Zeit

Schadenersatz: VW-Kunden gewinnen Zeit
Der Großteil der österreichischen VW-Händler kommt Kunden rechtlich entgegen. Damit wird eine mögliche Welle an Einzelklagen vorerst gestoppt.

Während der VW-Konzern den Rückruf jener Fahrzeuge, die mit einer Abgas-Schummel-Software ausgestattet sind, in die Wege leitet, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI), Österreichs größte Verbraucherschutzorganisation, seine Hausaufgaben gemacht. Um eine Welle an Einzelklagen wegen drohender Verjährung der rechtlichen Ansprüche zu verhindern, hat der VKI die VW-Vertragshändler im Namen der betroffenen Kunden aufgefordert, einen sogenannten Verjährungsverzicht abzugeben.

„Die Ansprüche, die jetzt täglich verjähren, sind Gewährleistungsansprüche, die Kunden betroffener Fahrzeuge gegen die VW-Händler haben, und sogenannte Irrtumsanfechtungsansprüche“, bestätigt VKI-Juristin Ulrike Wolf dem KURIER. „Daher war es wesentlich, dass die Händler einen Verjährungsverzicht abgegeben. Wir haben inzwischen von einem Gutteil der österreichischen VW-Händler einen Verjährungsverzicht erhalten. Dieser gilt sowohl für private Fahrzeughalter als auch für Unternehmer, die ein Fahrzeug bei einem VW-Vertragshändler gekauft haben.“ Hier finden Sie die Liste jene VW-Händler, die einen Verjährungsverzicht abgegeben haben.

„Wir haben dieses Verjährungsthema europaweit am besten gelöst. Die Kunden sind nun auf der sicheren Seite. Sie können nun abwarten, wie die Verhandlungen auf europäischer Ebene mit VW ausgehen“, sagt Wolf. „Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich weiterhin beim VKI anmelden. Bisher haben 25.000 Personen davon Gebrauch gemacht.

Die weiteren Verhandlungen mit VW wird die niederländische Stiftung „Volkswagen Car Claim“ um den Wiener Anwalt Eric Breiteneder führen. Mit diesem rechtlichen Konstrukt kann man in den Niederlanden Massen-Streit- bzw. Entschädigungsfälle in relativ kurzer Zeit lösen. Ziel der Stiftung ist es eine Einigung bzw. einen Vergleich mit VW abzuschließen.

Rute im Fenster

Sollte eine solche Einigung nicht erfolgen, stellt der VKI dem VW-Konzern die Rute ins Fenster. „Wenn das nicht klappt, kann man in den Niederlanden auch eine Feststellungsklage auf Schadenersatz einbringen“, so Wolf. „Und drittens kann die Stiftung in Österreich gegen den Volkswagen-Konzern, wenn nötig, eine Strafanzeige nach dem sogenannten Verbandsverantwortlichkeitsgesetz einbringen. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich ein Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeit). Das heißt: Man kann gegen Unternehmen direkt Strafanzeige erstatten.

Sammelklage-Aktion für VW-Aktionäre

Der österreichische Prozessfinanzierer AdvoFin hat eine Sammelklageaktion gegen VW gestartet - für geschädigte VW-Aktionäre. "Der VW Konzern hat am 20. September 2015 bekannt gegeben und zugestanden, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert worden sind", heißt es auf der AdvoFin-Homepage. "Die Folgen auf den Finanzmärkten waren und sind für die Aktionäre des Volkswagenkonzerns dramatisch, der Kurs der Aktie ist enorm eingebrochen." Nachsatz: "Der VW-Konzern hätte die Aktionäre mit einer Ad-hoc-Mitteilung über das Nicht-Erreichen der Abgaswerte zeitgerecht informieren müssen."

Das Unterlassen der Ad-hoc-Mitteilungen und die Falschinformationen, welche verbreitet wurden, begründen den Anspruch der Aktionäre auf Schadenersatz aus der Veranlagung in die VW Aktien, so AdvoFin. "Personen, Unternehmen und institutionelle Anleger, welche zum Zeitpunkt 20. September 2015 Aktionäre des Volkswagen-Konzerns waren, können sich an den Sammelklagen von AdvoFin zu beteiligen.

Das Prozessrisiko, sprich die gesamten Kosten trägt AdvoFin. Im Gegenzug kassiert der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall eine Beteiligungsquote von 34 Prozent des Prozess- bzw- Vergleichserlöses. Für das rechtliche Vorgehen gegen den Wolfsburger Konzern hat AdvoFin-Chef Franz Kallinger die Münchner Anwaltkanzlei Rotter engagiert.

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