VW-Sammelklagen: Kolba widerspricht VKI

VW-Sammelklagen: Kolba widerspricht VKI
Die Liste Pilz widerspricht dem Verein für Konsumenteninformation. Es sei "unrichtig, dass Sammelklagen nach österreichischem Recht grenzüberschreitend nicht möglich sind".

Am Dienstag teilten Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und AK-Präsident Rudolf Kaske via Presseaussendung mit, dass sie dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) "grünes Licht für eine Sammelklage gegen VW" im Abgasskandal gegeben haben. Nun liest sich das auf der Homepage des VKI etwas anders.

"Eine Sammelklage an einem einzigen Gericht ist in der vorliegenden Konstellation höchstwahrscheinlich nicht möglich, weil der dafür erforderliche Verbrauchergerichtsstand bei einem ausländischen Gegner wie bei VW nicht zur Verfügung steht. Andere prozessrechtliche Möglichkeiten zur Bündelung für eine gerichtliche Durchsetzung erscheinen aber gut möglich und werden vom VKI verfolgt", steht auf der Seite verbraucherrecht.at des VKI.

Kolba mahnt Ex-Arbeitgeber VKI

Diese unterschiedliche Darstellung empört Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz und davor 26 Jahre lang Chefjurist beim VKI: "Es ist unrichtig, dass Sammelklagen nach österreichischem Recht grenzüberschreitend nicht möglich sind." Er forderte heute, Donnerstag, in einer Aussendung ein rasches Inkraftsetzen der Verbandsmusterfeststellungsklage, denn diese "könnte VW erheblich unter Druck bringen und wahrt den Geschädigten alle Chancen".

In Österreich waren rund 395.000 Fahrzeuge von der Diesel-Rückrufaktion betroffen. Bisher wurden 88 Prozent der erreichten Kundenfahrzeuge umgerüstet, bestätigte am Mittwoch ein Sprecher der Porsche Holding in Salzburg, über die Volkswagen in Österreich alle VW-Marken verkauft.

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