Drei Unternehmer wollen die Registrierkassenpflicht kippen

Drei Unternehmer wollen die Registrierkassenpflicht kippen
Tischler, Taxler und Schmuckdesignerin wehren sich gegen den Kassen-Zwang.

Vor allem die kleinen Unternehmen klagen über die Kosten, die ihnen durch die Anschaffung einer Registrierkasse entstehen. Besonders hart trifft es die Gastronomie, die noch andere neue Auflagen zu erfüllen hat - und da wiederum jene Betriebe, die nur saisonal aufsperren (etwa Heurigen/Buschenschanken: der KURIER berichtete). Jetzt haben drei kleine Unternehmer die Registrierkassenpflicht vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gebracht. Eine nebenberufliche Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei bekämpfen den Zwang zum Beleg beim Höchstgericht. Die Beratung über ihre Anträge startet in den nächsten Wochen, wann die Entscheidung fällt, ist offen.

"Unverhältnismäßiger" Aufwand

Seit 1. Jänner sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro verpflichtet, eine manipulationssichere Registierkasse zu verwenden und den Kunden für jeden Kauf einen Beleg zu geben, den diese bis vors Geschäft aufbewahren müssen. Die drei Antragsteller erachten dies als nachteiligen Eingriff das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie das Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung. Der finanzielle Aufwand, der dem Einzelnen durch das Gesetz (unter dem Titel Betrugsbekämpfung zur Gegenfinanzierung der Steuerreform) auferlegt wurde, sei "unverhältnismäßig".

Der Taxiunternehmer führt außerdem an, dass ein Taxameter mit Registrierkassenfunktion derzeit noch nicht am Markt erhältlich sei. Deshalb müsse er jeweils ein zusätzliches Kassensystem anschaffen.

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