Warm schenken, kalt vererben?

Warm schenken, kalt vererben?
Besitztümer im Wert von 27 Mrd. Euro wechseln jährlich den Besitzer, in erster Linie Immobilien. Die Kosten könnten bald steigen.

Frau K. besitzt eine Stadtwohnung, in der sie lebt, und ein Sommerhaus im Grünen. Ihre beiden Söhne sollen jeweils eine der Liegenschaften bekommen. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt – testamentarisch oder schon zu Lebzeiten als Schenkung?

Noch nie haben die Österreicher so viele Besitztümer an die nächste Generation weitergegeben wie heute. Zuletzt wechselten laut Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) Immobilien, Sparbücher und Autos im Wert von 27 Milliarden Euro im Jahr die Besitzer.

Beim Erben & Schenken geht es um die Entscheidung, wer bedacht werden soll, aber auch darum, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Das gelingt mithilfe klarer Regeln. Derzeit kostet Erben und Schenken gleich viel. Seit 1. August 2008 gibt es keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer mehr in Österreich. Doch fällt bei der Weitergabe von Immobilien Grunderwerbsteuer an, Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden.

Am häufigsten werden in Österreich Immobilien weitergegeben. Die Österreicher vererben jährlich Liegenschaften im Wert von rund zehn Milliarden Euro, so das Ergebnis einer Umfrage. 82 Prozent der Befragten vererben an die Kinder, gefolgt von Ehe- oder Lebenspartner sowie an Enkelkindern.

Teuerung in Sicht

Doch Erben und Schenken von Liegenschaften könnten bald teuerer werden. Dass die Gebühr für die Grunderwerbssteuer angehoben wird, davon ist auszugehen. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2012 die Bestimmung, wonach bei Schenkungen und Erbschaften der (dreifache) Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen ist, aufgehoben. Der Gesetzgeber hat bis 31. Mai 2014 Zeit, das Gesetz zu reparieren. Wird künftig der Verkehrswert an Stelle des Einheitswertes zur Berechnung der Steuer herangezogen, wird auch das Weitergeben von Liegenschaften erheblich teurer.

"Viele Österreicher haben sich daher entschlossen, ihren Besitz rasch weiterzugeben", sagt Markus Kaspar, Pressesprecher der Österreichischen Notariatskammer. Denn derzeit beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 Prozent, innerhalb der Familie zwei Prozent des dreifachen Einheitswertes.

Wird eine bewohnte Liegenschaft verschenkt, sollten Wohnrecht, Verkaufsverbot und Fruchtgenuss vertraglich geregelt werden, rät Kaspar. Will der Geschenkgeber die Liegenschaft weiter benützen, so kann er sich mithilfe eines lebenslangen Wohnrechts im Grundbuch absichern. Wird die geschenkte Immobilie an Dritte vermietet, kann ein Fruchtgenussrecht vereinbart werden. Das bedeutet, dass die Mieteinnahmen weiterhin an den Geschenkgeber gehen. Auch Veräußerungs- und Belastungsverbote können vereinbart werden. Markus Kasper: "Damit ist man gut abgesichert."

Schenkung bedeutet, dass ein Gegenstand oder eine Liegenschaft an jemanden übergeben wird, ohne dass dafür eine Gegenleistung erfolgt.

Gründe für die Schenkung

  • Wenn man noch erleben will, dass sich die Kinder daran erfreuen.
  • Weil man sich den Zeitpunkt der Schenkung aussuchen kann, den des Erbes hingegen nicht.
  • Weil man die Entscheidung bewusst treffen kann.
  • Weil man damit verhindert, dass ein Sozialversicherungsträger zur Kostendeckung eines Pflegeheimplatzes auf das Vermögen zugreift. In Wien kann drei Jahre nach Schenkung das Vermögen nicht mehr angetastet werden, in NÖ nach 5 Jahren.

Mit einem Testament kann der Nachlass geregelt werden. Ein Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Ist kein Testament vorhanden, erbt der Ehegatte ein Drittel des Nachlasses, zwei Drittel erben die Kinder zu gleichen Teilen. Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht.

Gründe für das Vererben

  • Man kann Ersatzerben und/oder Nacherben einsetzen, also die Weitergabe nach dem Tod des Erben regeln, theoretisch sogar für mehrere Generationen.
  • Weil man eine Erbschaft, also das Testament, auch jederzeit widerrufen kann. Nach dem Motto: Was ich nicht durch eine Schenkung schon hergegeben habe, gehört mir nach wie vor.

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