Verhöhnung: VKI verärgert über VW-Verjährungsverzicht
Der Verein für Konsumenteninformation zeigt sich empört über den Verjährungsverzicht, den Volkswagen am Mittwoch im Zuge des Abgasskandals abgegeben hat. Dieser sei "aus österreichischer Sicht ungenügend, ja irreführend", erklärten die Konsumentenschützer am Donnerstag. VKI-Expertin Ulrike Wolf: "Schadenersatzansprüche gegen VW verjähren frühestens im Herbst 2018, sodass ein Verjährungsverzicht bis 31.12.2017 wertlos ist."
Nur Händler können auf Verjährung verzichten
Ein weiteres Problem sei, dass VW in Österreich nicht der direkte Verkäufer ist. Der Volkswagen-Konzern sei damit auch nicht der Adressat von Gewährleistungs- oder Irrtumsanfechtungsansprüchen. "Für diese Ansprüche - die tatsächlich zu verjähren drohen - können nur die Händler auf den Einwand der Verjährung verzichten", klärte Wolf auf. Der VKI will die offenen Fragen noch vor den Feiertagen klären.
Laut VKI beträgt die Verjährungsfrist bei Gewährleistung zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeuges, Garantie und Irrtumsanfechtung verjähren drei Jahre nach Vertragsabschluss. Derzeit drohten, so der VKI, täglich Ansprüche zu verjähren. Die Konsumentenschützer wollen einen umfassenden Verjährungsverzicht, um ohne Zeitdruck durch Fristen Vergleichsverhandlungen führen zu können. Mittlerweile haben sich über 50.000 betroffene VW-Kunden bei der Sammelaktion des VKI angemeldet.
Weltweit sind rund elf Millionen Fahrzeuge von dem erhöhten Stickoxidausstoß betroffen, in Österreich revidierte der Generalimporteur Porsche die Zahl kürzlich auf 388.000 betroffene Fahrzeugen nach oben. Zuvor hatte es geheißen, österreichweit seien 363.400 Autos betroffen. Der Skandal war durch die US-Umweltbehörde EPA öffentlich gemacht worden. In den USA drohen dem deutschen Autobauer bis zu 18 Milliarden Dollar Strafe.
Kommentare