VKI

Urteile: Kunden punkten gegen Lebensversicherungen

Versicherungsnehmer punkten vor Gericht
Die fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen könnte für Versicherungen teuer werden. Kunden stehen Rückzahlung der Prämien und Zinsen zu.

Diese Urteile schlagen in der Versicherungswirtschaft wie eine Bombe ein. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums mehrere Prozesse in Sachen Rücktritt von Lebensversicherungen wegen fehlerhafter, falscher oder unterlassener Belehrung der Kunden über das Rücktrittsrecht. Jetzt liegen zwei wesentliche Entscheidungen des Handelsgerichts Wien vor, die richtungsweisend sind. Mit dem Fazit: „Nach einem Rücktritt steht den Konsumenten mehr als der bloße Rückkaufswert zu, es sind die einbezahlten Prämien plus Zinsen zurückzuzahlen.“ Die Urteile sind laut VKI noch nicht rechtskräftig. Dem Vernehmen nach werden die betroffenen Versicherungen gegen die Urteile Rechtsmittel einlegen.

Die Vorgeschichte

„Versicherungsunternehmen haben bei Lebensversicherungen in der Vergangenheit oft gar nicht oder fehlerhaft über das in Paragraf 165a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) normierte Rücktrittsrecht informiert“, heißt es dazu vom VKI. „Nach den grundlegenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes besteht auch viele Jahre nach Abschluss noch eine Rücktrittsmöglichkeit, weil die Rücktrittsfrist im Falle einer fehlenden Rücktrittsbelehrung nicht zu laufen beginnt.“ Oder anders gesagt: Es steht somit ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Die Konsequenz aus diesen Urteilen ist nach Ansicht des VKI klar: Konsumenten müssen bei einem Rücktritt alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurückerhalten, abzüglich der Risikoprämie für den Ablebensschutz oder für die Berufsunfähigkeit.

Mehrertrag möglich

„Die vorliegenden Urteile zeigen klar, dass die Gerichte den Einwänden der Versicherer nicht folgen. Konsumenten haben daher gute Chancen, durch einen Rücktritt mehr aus ihrer Lebensversicherung herauszubekommen“, erklärt VKI-Jurist Thomas Hirmke. „Der durchschnittliche Mehrertrag liegt aus Sicht des VKI bei rund 8000 Euro. Unserer Einschätzung nach ist ein großer Anteil der Belehrungen als fehlerhaft einzustufen.“ Indes stellen sich die Versicherungen auf den Standpunkt, dass im Fall eines Rücktritts nur der Rückkaufswert wie bei einer Kündigung auszuzahlen wäre, welcher oft deutlich unter der Summe der einbezahlten Prämien liegt.

Sammelklage-Aktion

„Der VKI führt daher gegen die Uniqa Österreich Versicherungen AG und die Ergo Versicherung je ein Verfahren zur Klärung der strittigen Fragen zu den Rücktrittsfolgen“, heißt es weiter. „Im Verfahren gegen die Uniqa hat das Handelsgericht Wien nunmehr klargestellt, dass die Versicherung den Auszahlungsbetrag nach einem Rücktritt nicht auf den Rückkaufswert beschränken darf. Eine diesbezügliche Klausel in den Versicherungsbedingungen ist gesetzwidrig.“ Nachsatz. „Außerdem hat das Handelsgericht Wien als Berufungsgericht im Verfahren gegen die Ergo Versicherung entschieden, dass die Versicherung nach einem Rücktritt die einbezahlten Prämien plus vier Prozent Zinsen zurückzahlen muss.“

"Mehr einbezahlt als ausbezahlt"

Betroffen sei eine Konsumentin, die im Jahr 2001 eine Lebensversicherung zur Geldanlage abgeschlossen hatte. Nach 12-jähriger Laufzeit sei ihr weniger als die einbezahlten Prämien ausbezahlt worden, woraufhin sie den Rücktritt erklärt hatte.

Der VKI bietet eine Sammelaktion zum Rücktritt von Lebensversicherungen an. Die Aktion richtet sich an alle, die nach dem 1. Jänner 1994 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. Das betrifft auch bereits (vorzeitig) beendete Verträge.

Stellungnahme der Uniqa

"Es gibt zum Thema Rücktritt bei Lebensversicherungen derzeit widersprüchliche Judikatur", heißt es dazu von der Uniqa-Versicherung. "Uns liegt ein für uns vorteilhaftes erstinstanzliches und rechtskräftiges Urteil des Handelsgericht Wien vor." Nachsatz: "Wir haben bis dato noch keine Stellung dazu genommen, weil es noch keine rechtskräftige Leitsatzentscheidung gibt und letztlich der Oberste Gerichtshof als Höchstgericht zu entscheiden haben wird."

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