Uli Hoeneß "von Angst getrieben"

Der 62-jährige Hoeneß verbüßt eine Haftstrafe.
Ex-Bayern-Präsident hat mit Selbstanzeige Ermittlungen erst ausgelöst.

Siebeneinhalb Monate nach der Verurteilung von Uli Hoeneß hat das Landgericht München die Urteilsbegründung veröffentlicht. Auf 50 Seiten wird nicht nur sein jahrelanges Zocken über sein Schweizer Konto mit teils hochriskanten Wertpapieren aufgeschlüsselt, sondern auch seine daraus erzielten Gewinne, die er nicht versteuerte. Einblick gibt es auch in seine Selbstanzeige, die ihm zum Verhängnis wurde.

"Die Selbstanzeige war für unseren Mandanten unumgänglich, da das beabsichtigte Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz nicht zustande gekommen ist", heißt es in dem Schreiben von Hoeneß’ damaligem Steuerberater ans Finanzamt vom 17. Januar 2013. Weiter hieß es, dass die Bankbelege selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden könnten. Doch gerade dies erwies sich als Bumerang. Denn Hoeneß hatte die Bankbelege gar nicht zur Hand und konnte sie erst fünf Tage vor Prozessbeginn vorlegen.

"Der Angeklagte hat sich mit seiner – überstürzten – Selbstanzeige selbst strafrechtlichen Ermittlungen ausgeliefert", heißt es in dem Urteil. Die Anzeige sei vielmehr nur "getrieben von der Angst" vor einer unmittelbar bevorstehenden Aufdeckung durch ein Magazin erfolgt. Mangels einer Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung wären die Ermittlungen nicht mit einem solchen Erfolg geführt worden, wenn "sich der Angeklagte durch seine – insbesondere zuletzt – rückhaltlose Kooperation nicht geradezu ans Messer geliefert hätte". Sein Verhalten wird als "systematisch und planmäßig" und nicht "versehentlich" beschrieben. Die Selbstanzeige erwies sich als unvollständig und daher unwirksam, Hoeneß wurde wegen Hinterziehung von 28,5 Mio. Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Geld hat er inklusive Strafzuschläge bereits nachgezahlt.

Anfang 2007 lagen 130 Mio. Euro auf seinem Schweizer Konto. Der Rahmen fürs Zocken lag sogar bei einer halben Mrd. Euro.

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