Urteil: Bank darf Zinsrisiko bei Krediten nicht unbegrenzt Kunden umhängen

Urteil: Bank darf Zinsrisiko bei Krediten nicht unbegrenzt Kunden umhängen
Laut Gericht muss Bank Untergrenze und Obergrenze bei Zinsen festlegen. Denn die Entwicklung des Euribor könnte für Kreditnehmer ruinösen Verlauf nehmen.

Das haben sich die Banken zu einfach gemacht. Laut einem Urteil des Handelsgerichts Wien begrenzt die UniCredit Bank Austria bei der Kreditvergabe ihr eigenes finanzielles Risiko bei fallenden Zinsen, aber das der Kreditnehmer bei steigenden Zinsen nicht. Das Gericht hat die Einseitigkeit dieser Zinsgleitklausel nun für unzulässig erklärt.

Aber der Reihe nach: Laut dem VKI-Juristen Thomas Hirmke zahlen Kunden derzeit für einen Kredit einen Referenzzinssatz, zum Beispiel einen 6-Monats-Euribor (0,24 Prozent), plus einen Aufschlag von 1,5 bis 2 Prozentpunkten. Auch für den Fall, dass der Referenzzinssatz ins Negative dreht, müssen Kunden der Bank Austria weiterhin den vereinbarten Zins-Aufschlag zahlen.

Argumente der Bank

"Eine Untergrenze sei schon aus Gründen der Existenzsicherung der Bank ökonomisch gerechtfertigt, nicht zuletzt auch deshalb, weil für die Bank die Kreditvergabe ein Massengeschäft ist, anders als beim Konsumenten, welcher in der Regel nur einen Kredit aufnimmt", argumentierte die Bank Austria.

Laut Gericht muss eine nachträgliche Entgeltänderung klar nachvollziehbar und sachlich gerechtfertigt sowie für beide Seiten in gleicher Weise gegeben sein. Das Konsumentenschutzgesetz erfordere "eine Zweiseitigkeit und Symmetrie, weshalb es bei einer Untergrenze auch einer Obergrenze bedarf" – wie es zum Beispiel bei Bauspardarlehen üblich ist.

"Ruinöser Verlauf"

"Eine Konstruktion, die nur das finanzielle Risiko der Bank begrenzt, jenes des Kreditnehmers unbeschränkt bestehen lässt, verstößt gegen das Konsumentenschutzgesetz", urteilte Richterin Elfriede Dworak. "Schließlich kann die Entwicklung des Euribor auch einen für den Kreditnehmer wirtschaftlich ruinösen Verlauf nehmen." Die Bank Austria wird gegen das Urteil berufen.

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