Übernahmekommission zu conwert: 2015 wäre Pflichtoffert nötig gewesen

Freude bei conwert
Die Übernahmekommission hatte geprüft, ob Adler Real Estate, MountainPeak Trading Limited, Cevdet Caner, Westgrund AG und Petrus Advisers Ltd gemeinsam agiert haben.

Bei der börsennotierten Immobilienfirma conwert ist nun ein Bescheid der Übernahmekommission eingelangt. Die Behörde kam zum Schluss, dass die conwert-Hauptaktionäre im Jahr 2015 die Pflicht für ein Übernahmeangebot an die restlichen conwert-Aktionäre verletzt haben.

Die Übernahmekommission hatte geprüft, ob Adler Real Estate, MountainPeak Trading Limited, Cevdet Caner, Westgrund AG und Petrus Advisers Ltd gemeinsam agiert haben.

Diesen Verdacht hatte die Kommission heuer im Frühjahr geäußert und ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Nun ist der Bescheid dazu da. Die Übernahmekommission ist darin der Auffassung, dass diese Gesellschaften "als gemeinsam vorgehende Rechtsträger" im Sinne des Übernahmegesetzes zu qualifizieren seien, am 29. September 2015 eine kontrollierende Beteiligung an conwert erlangt hätten "und in der Folge ein Pflichtangebot 2015 zu Unrecht nicht gestellt haben", wie dies die Behörde heute ausdrückte.

Für die conwert läuft zur Zeit eine ganz anderes Übernahmeverfahren: Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia hat ein Angebot für bis 2,7 Mrd. Euro (einschließlich Schulden) gelegt. Der Deal kommt nur zustande, wenn Vonovia mehr als 50 Prozent der conwert bekommt - die Frist läuft bis 19. Dezember. Adler, die gut 27 Prozent besitzt, hat bereits eine Annahme angekündigt.

Was den jetzt vorliegenden Bescheid der Übernahmekommission betrifft, so geht conwert "aktuell davon aus, dass der Bescheid keine Auswirkungen auf die Durchführung des laufenden freiwilligen Übernahmeangebots der Vonovia SE auf Kontrollerlangung bei conwert haben wird".

Der Bescheid sei nicht rechtskräftig und ein Rekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH) zulässig, wie conwert am Nachmittag schrieb.

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