TTIP: Aufregung um geschützte EU-Lebensmittel

Nicht nur Rostbratwürste, auch andere Spezialitäten wie Schwarzwälder Schinken sollen weiter geschützt bleiben.
"Keine Rostbratwurst made in Kentucky": Deutscher Agrarminister versucht nach Proteststurm zu beruhigen.

Das heftig umstrittene Handelsabkommen TTIP zwischen EU und USA sorgt neuerlich für Aufregung. Vorerst in Deutschland: Der deutsche Agrarminister Christian Schmidt hatte am Sonntag angekündigt, dass das Handelsabkommen Änderung beim Schutz regionaler Produkte bringen werde. „Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen“, wird Schmidt im Spiegel zitiert, „können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen.“

Die EU-Liste der geschützten Herkunftsbezeichnungen umfasst 1452 Produkte und legt fest, dass etwa Schwarzwälder Schinken wirklich aus dem Schwarzwald kommen muss oder Wachauer Marillen in der Wachau wachsen müssen.
Nach heftigen Reaktionen ruderte Schmidt am Montag zurück. Ein Sprecher beteuerte, dass regionale Spezialitäten weiter geschützt bleiben sollen. Allerdings gebe es in den Verhandlungen mit den Amerikanern Irritationen über die Vielzahl an Siegeln und geschützten Spezialitäten.

Ob ein Produkt tatsächlich zur Gänze aus der Region stammen muss, ist nach Art der Kennzeichnung unterschiedlich. In der strengsten Form „geschützte Ursprungsbezeichnung“ muss ein Lebensmittel in einem Gebiet nach einem bestimmten Verfahren erzeugt und verarbeitet werden. In Österreich gibt es 14 geschützte Produkte wie Tiroler Graukäse, Steirisches Kürbiskernöl und Waldviertler Graumohn (siehe Liste unten).

Rindfleisch für die USA

Erfreuliche Nachrichten: Die USA heben das vor 17 Jahren wegen der Krankheit BSE verhängte Importverbot von EU-Rindfleisch schrittweise auf. Zunächst darf Irland wieder Rindfleisch nach Amerika liefern.

Es gibt geschützte Ursprungsbezeichnungen (gU) und geschützte geographische Angaben (ggA):

Wachauer Marille (gU)
Tiroler Graukäse (gU)
Steirisches Kürbiskernöl (ggA)
Marchfeldspargel (ggA)
Gailtaler Almkäse (gU)
Tiroler Speck (ggA)
Tiroler Bergkäse (gU)
Vorarlberger Alpkäse (gU)
Vorarlberger Bergkäse (gU)
Waldviertler Graumohn (gU)
Tiroler Almkäse/Tiroler Alpkäse (gU)
Gailtaler Speck (ggA)
Steirischer Kren (ggA)
Mostviertler Birnmost (ggA)

Die Ursprungsbezeichnung (gU) bezieht sich auf den Namen, der das Erzeugnis bezeichnet, dessen Ursprung in einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Gegend liegt, dessen Produktionsschritte alle im abgegrenzten Gebiet erfolgen und das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich diesem Gebiet verdankt.

Unter der geopraphischen Angabe versteht man den Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird, dessen Ursprung in einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Gegend liegt. Wenigstens einer der Produktionsschritte muss im Gebiet erfolgen. Die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft müssen wesentlich auf diesen Ursprung zurückzuführen sein.

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