Tonis alte Eier: 16 Monate und Geldstrafe für Hubmann

Toni Hubmann: Die Strafe gegen ihn ist rechtskräftig
Das Urteil gegen den Chef von "Toni's Freilandeier" wegen Betrugs ist nun rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht Graz hat den obersteirischen Eier-Unternehmer Toni Hubmann rechtskräftig zu 16 Monaten bedingte Haft und 82.800 Euro Geldstrafe verurteilt. Die zweite Instanz hatte sechs der 22 Monate bedingte Haft aus Leoben in eine Geldstrafe umgewandelt, "weil er das mehr spürt als eine bedingte Freiheitsstrafe", heißt es seitens der Oberstaatsanwaltschaft.

Schwerer Betrug

Hubmann wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt, weil er bei den Haltbarkeitsdaten seiner Eier getrickst haben soll. Drei weitere teils ehemalige Mitarbeiter fassten ebenfalls bedingte Haftstrafen aus. Nach dem Urteil Anfang Juli kündigte der Unternehmer aus Knittelfeld sowie die Staatsanwaltschaft Berufung an.

Beim Oberlandesgericht wurde daher bereits vergangene Woche in zweiter Instanz verhandelt. Die Richter in Graz wandelten seine Strafe zum Teil um, weil er der "einzige finanzielle Nutznießer" des Betrugs war und als "führenden Kopf" dahinter erkannt wurde. Nun kann Hubmann keine Rechtsmittel mehr einlegen.

Die KPÖ Steiermark, die den Fall vor Jahren ins Rollen gebracht hatte, freute sich, "dass die Täuschung der Konsumenten nicht unbemerkt geblieben ist und schließlich zu einem rechtskräftigen Urteil geführt hat".

Hubmann selbst nahm das Urteil an und hob hervor, dass die reduzierte bedingte Freiheitsstrafe "die Unverhältnismäßigkeit des erstinstanzlichen Urteils“ zeige. Bereits im Sommer 2015 habe er die "Konsequenzen aus den Vorfällen gezogen und die Geschäftsführung abgegeben". Schritt für Schritt soll nun die nächste Generation in die Unternehmensführung eingebunden werden.

Kommentare