EDF-Kohlekraftwerk in Großbritannien.
EDF-Kohlekraftwerk in Großbritannien.

© APA/EPA/EDF / HANDOUT

Unerlaubte Beihilfe

Stromversorger EDF muss 1,38 Milliarden Euro zurückzahlen

Steuerbefreiung auf Netzinvestitionen war laut EU unerlaubte Beihilfe. Aktienkurs fällt um 1,8 Prozent

07/22/2015, 02:18 PM

Eine großzügige Steuerbefreiung aus dem Jahr 1997 kommt den französischen Stromversorger Électricité de France (EDF) 18 Jahre später teuer zu stehen: Das Unternehmen muss 1,38 Milliarden Euro an den Staat (mit 85 Prozent zugleich EDF-Hauptaktionär) zurückzahlen.

Der Grund: Von 1987 bis 1996 hatte EDF Geld zurückgelegt, das in die Erneuerung des Hochspannungsnetzes investiert werden sollte. Der Staat verzichtete auf dafür eigentlich fällige Körperschaftsteuer in Höhe von 889 Millionen Euro.

Aktie fällt

Ein marktwirtschaftlicher Kapitalgeber hätte anders gehandelt, somit sei das eine unerlaubte staatliche Beihilfe, die den Wettbewerb verzerrt habe, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager. EDF muss die Subvention (samt aufgelaufener Zinsen von mittlerweile 488 Millionen Euro) an den Staat zurückzahlen.
Bereits 2003 hatte die Kommission eine Rückzahlung gefordert, der EU-Gerichtshof erklärte das aber 2012 für nichtig.

Auch jetzt kündigte EDF erneut eine Klage gegen die Entscheidung an. Die EDF-Aktie lag am Mittwochnachmittag in Paris rund 1,8 Prozent im Minus.

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