Streit mit Slowenien: Es geht um die Wurst

Streit mit Slowenien: Es geht um die Wurst
Steirer beanspruchen die Käsekrainer für sich. Der regionale Markenschutz sorgt häufig für Zwist unter den EU-Ländern.

Die Stainzer Firma Messner gibt die Wurst nicht mehr her. Der „Erfinder der Käsekrainer“, wie sich der steirische Wursterzeuger auf seiner Homepage stolz nennt, verkauft zwei Millionen Paar Krainer pro Jahr. „Der Anspruch der Slowenen auf die Krainer Wurst ist absurd, wir sehen dem Rechtsstreit gelassen entgegen“, sagt Firmensprecherin Doris Stiksl. Metzger Messner mischte in den 1930iger-Jahren Käse in seine Krainer und veränderte damit die Rezeptur der slowenischen „Kranjska klobasa“. Und das Schweinefleisch stammt aus Österreich, nicht aus Krain.

Gute Chancen also zumindest für die Käsekrainer, dem Begehren der Slowenen auf geschützte Herkunftsbezeichnung zu entkommen. Diese gibt es nur, wenn das Produkt „nach traditionellen örtlichen Verfahren hergestellt werden oder einen besonderen, mit ihrer Herkunft verknüpften Ruf genießen“, so die Auflagen. Den starken Fokus auf die jeweilige Erzeugerregion erfüllen in Österreich derzeit 14 geschützte Lebensmittel, die auf ihrer Etikette das eigens geschaffene EU-Logo führen dürfen. Mit der geschützten Herkunftsbezeichnung haben die Erzeuger ein Alleinstellungsmerkmal und können so das Produkt besser vermarkten.

Kernöl-Zwist

Wie begehrt die geschützte Marke ist, zeigt der Streit um das „steirische Kürbiskernöl“. Die heimischen Bauern haben sich diese Marke schon 1996 schützen lassen. 2009 wollten die Slowenen ihr Kernöl unter der Marke „Steirisches Kürbiskernöl jenseits der Mur“ ebenfalls schützen lassen. Die Steirer erhoben in Brüssel sofort Einspruch gegen die herannahende Konkurrenz. „Im slowenischen Kernöl können auch Kerne aus China verarbeitet werden, für den Konsumenten wäre aber eine Verwechslung mit unserem Öl gegeben“, argumentiert Andreas Cretnik von der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl.

Die EU-Entscheidung wird für Mai erwartet. Gut möglich, so wird vermutet, dass der Krainer-Antrag eine Retourkutsche der Slowenen im Kernöl-Streit ist. Wie geht es im Wurststreit weiter? Bis 18. August hat Österreich Zeit, den Antrag der Slowenen zu beeinspruchen. Ob sich auch Deutschland anschließt, wird nach Auskunft des Deutschen Patentamts nächste Woche entschieden. Anschließend haben die Länder erneut sechs Monate Zeit, sich bilateral zu einigen. Lösungsmöglichkeiten: Die Slowenen ziehen den Antrag wieder zurück; die Krainer wird nur als slowenische „Kranjska klobasa“ geschützt oder es zählt wie etwa beim Gouda-Käse nicht die Herkunft, sondern der Inhalt. „Das Verfahren könnte sich über Jahre ziehen“, heißt es beim Patentamt.

Kampf um Champagner, Oblaten, Schafskäse

"Champagner", "Karlsbader Oblaten" oder "Budweiser"-Bier: Die EU hat Regeln für besonders traditionelle Herkunftsbezeichnungen beschlossen. Bis März 2012 wurden EU-weit 1092 Lebensmittel als geschützt registriert, davon 14 in Österreich. EU-intern mussten zuletzt die Finnen klein beigeben: Seit dem Vorjahr dürfen sie keine Spirituosen mehr als "Cognac" vermarkten. Dieser Name steht nur den Produzenten der südwestfranzösischen Region von Bordeaux zu. Vor vier Jahren sprach Brüssel zwischen Polen und der Slowakei ein Machtwort: Die Polen sicherten sich das Markenrecht um die Schafskäse-Sorte "Oscypek".

Heftig war der Streit DeutschlandTschechien um die "Karlsbader Oblaten": Sudetendeutsche Vertriebene hatten das Rezept auf der Flucht nach Bayern mitgebracht. Die Tschechen ließen diese "Karlovarské oplatky" 2011 zum großen Ärger von CSU-Politikern registrieren. Auch von außen wird der Markenstreit immer wieder in die EU getragen: Das "Budweiser"-Bier wurde 2009 gegen US-Konkurrenten geschützt. 2010 mussten die USA im Streit um den Schutz des "Champagners" nachgeben. Auch das Schweizer Dorf Champagne im Kanton Waadt darf den Dorfnamen nicht mehr für seine Weine verwenden. Auch aktuell geht es für die Schweizer um die Wurst: So soll die EU u. a. die "Glarner Kalberwurst" anerkennen – im Gegenzug sollen in der Schweiz 192 weitere Herkunftsbezeichnungen aus der EU geschützt werden.

Herkunftsschutz: Die Region zählt Auflagen

Die Produkte müssen im Vergleich zu ähnlichen Waren zusätzlich belegbare Eigenschaften und Qualitäten aufweisen, nach traditionellen örtlichen Verfahren hergestellt werden oder einen besonderen mit ihrer Herkunft verknüpften Ruf genießen.

Geschützt Wachauer Marille, Tiroler Graukäse, Steirisches Kürbiskernöl, Marchfeldspargel, Gailtaler Almkäse, Tiroler Speck, Tiroler Bergkäse, Vorarlberger Alpkäse, Vorarlberger Bergkäse, Waldviertler Graumohn, Tirloer Alm/Alpkäse, Gailtaler Speck, Steirischer Kren, Mostviertler Birnenmost.

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