Strafanzeige gegen AWD-Gründer

Strafanzeige gegen AWD-Gründer
Laut AWD gehe es lediglich um "bereits bekannte, haltlose Vorwürfe, die der VKI seit mehreren Jahren ohne Erfolg erhebt".

Der Streit zwischen dem Finanzdienstleister AWD und Anlegern hat eine neue Qualität erreicht. Neben einem Verfahren vor dem Zivilgericht geht es auch um den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges gegen den AWD-Gründer Carsten Maschmeyer. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bereits Zeugen vernommen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat neben fünf Sammelklagen mit einem Streitwert von 40 Millionen Euro im April eine umfangreiche Strafanzeige eingebracht. Der Vorwurf lautet auf systematische Fehlberatung. Maschmeyer sei "maßgeblich für die Entwicklung und Durchsetzung des betrügerischen Systems der AWD verantwortlich gewesen", so der VKI.

Dem AWD liege die vom VKI eingebrachte Strafanzeige nicht vor, so ein Unternehmenssprecher. Die Staatsanwaltschaft habe in dieser Angelegenheit noch keinen Kontakt mit AWD aufgenommen. Es gehe lediglich um "bereits bekannte, haltlose Vorwürfe, die der VKI seit mehreren Jahren ohne Erfolg gegen den AWD-Österreich erhebt".

Kommentare