Steuersünder: Späte Reue wird teurer

Steuersünder: Späte Reue wird teurer
Vor der Änderung im Oktober ist mit einer Welle von Selbstanzeigen zu rechnen.

In zwei Monaten, am 1. Oktober, tritt eine Novelle des Finanzstrafgesetzes in Kraft, in deren Vorfeld es zu einer Anzeigenwelle kommen dürfte. Reuige Steuersünder kommen dann nämlich nicht mehr so leicht ungeschoren davon. Wer künftig erst Eigenanklage erhebt, wenn sich die Finanz zwecks Steuerprüfung angemeldet hat, muss Strafzuschläge entrichten.

Die Zuschläge richten sich nach der Höhe der Abgabenschuld. Bis zu einem Betrag von 33.000 Euro wird ab Oktober ein fünfprozentiger Strafzuschlag fällig, bis zu 100.000 Euro sind es 15 Prozent und bis zu 250.000 Euro 20 Prozent. Wer noch höhere Steuerschulden hat, muss davon zusätzlich 30 Prozent Strafe zahlen.

Wer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, geht straffrei aus. Leichte Fahrlässigkeit liegt etwa bei Buchungsfehlern vor. Ins Gefängnis müssen erstmalige Selbstanzeiger aber weiterhin nicht: Durch die Eigenanklage ersparen sie sich ein Finanzstrafverfahren mit möglichen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

Mehreinnahmen für künftigen Minister

Steuerberater informieren derzeit ihre Kunden über die anstehenden Änderungen. Das Finanzministerium rechnet durch eine Welle von Selbstanzeigen mit "Vorzieheffekten" von zusätzlichen rund 150 Millionen Euro für das heurige Budget. Ab 2015 sollen die strengeren Regeln dann dem Fiskus 30 Mio. Euro mehr im Jahr bescheren.

Eine weitere Verschärfung: Wer sich bereits einmal selbst angezeigt hat, kann wegen der gleichen Abgabe in der gleichen Zeitperiode nicht eine weitere Selbstanzeige einbringen. Bisher gibt es die Möglichkeit, mit einem Zuschlag von 25 Prozent ein Finanzstrafverfahren nach mehrmaliger Selbstanzeige zu vermeiden.

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