Steuern: Heimische Millionäre im Visier

Steuern: Heimische Millionäre im Visier
Die SPÖ schlägt die Wiedereinführung einer Vermögensteuer vor. Dies würde bis zu zwei Milliarden Euro im Jahr bringen.

Die 74.000 heimischen Millionäre könnten bald vom Fiskus zusätzlich zur Kassa gebeten werden. Die SPÖ schlägt die Einführung einer Vermögensteuer vor. Im Gegenzug soll der Mittelstand steuerlich entlastet werden. Begründung: Wenn die großen Vermögen einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten und kleinere Einkommensbezieher weniger Steuern zahlen, bliebe die Kaufkraft erhalten und die Wirtschaft würde nicht durch "kaputt sparen" gebremst.
Der KURIER fasst Fragen und Antworten zusammen:

Wer soll zahlen?
Im Detail hat sich die SPÖ noch nicht festgelegt. Nur so viel: Der Steuersatz soll zwischen 0,3 und 0,7 Prozent liegen und sich auf das Nettovermögen ab einer Million (Finanz- und Immobilieneigentum minus Kredite) beziehen. Damit würden weder Kleinunternehmer noch Eigenheimbesitzer von der Steuer erfasst.

Was soll besteuert werden?
Privates Vermögen, das ist zum Beispiel Grund und Boden, Immobilien, Finanzanlagen und Vermögensgegenstände wie Kunst oder Antiquitäten. Auch wer im Zuge einer Erbschaft Millionär wird, wird besteuert.

Wie viel bringt die Steuer?

Steuerexperte Karl Bruckner schätzt, dass durch die Steuer 500 Millionen bis zwei Milliarden Euro ins Budget fließen würden - je nach Steuersatz und je nachdem, welche Vermögensposten tatsächlich herangezogen würden.

Wie wird Vermögen derzeit besteuert?
Für Liegenschaften und Immobilien muss Grundsteuer bezahlt werden. Diese wird aber nicht nach dem Marktwert, sondern auf Basis des (niedrigen) Einheitswertes berechnet. Zinsen und Dividenden werden einheitlich mit der 25-prozentigen Kapitalertragssteuer belastet.

Hat der Fiskus Zugriff auf das Vermögen der Millionäre?
Viele Reiche haben Immobilienvermögen und Firmenbeteiligungen meist in Stiftungen geparkt. Diese sind steuerlich begünstigt. Der Fiskus kann sie damit nur über höhere Stiftungssteuern erwischen. Das Geldvermögen bei heimischen Banken ist wegen des Bankgeheimnisses für die Finanz nicht erfassbar. Einzige Möglichkeit: Das Bankgeheimnis müsste aufgehoben werden.

Was sagen Experten?
Karl Bruckner ist kein Befürworter des SPÖ-Vorschlages. Einerseits wäre die Ermittlung und Bewertung von Immobilien, Liegenschaften oder Unternehmensbeteiligungen extrem verwaltungsaufwendig, sagt der Experte. Zudem wäre die Steuer wenig treffsicher, denn Reiche könnten einfach ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern und schon könnte nur noch Grund- und Unternehmensvermögen besteuert werden - selbst wenn das Kapitalvermögen in Österreich verbliebe. Auch WIFO-Expertin Margit Schratzenstaller ist eher skeptisch und spricht sich etwa für eine nationale Finanztransaktions- oder Börsenumsatzsteuer aus.

Geld: Zehn Prozent halten die Hälfte

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Vermögen Die heimischen Haushalte haben laut Oesterreichischer Nationalbank ein Geldvermögen von rund 470 Milliarden Euro, auf Privatstiftungen entfallen
26 Milliarden. Das reichste Prozent der Haushalte hält fast ein Drittel des gesamten Geldvermögens, dem obersten Zehntel gehören 54 Prozent.

Vermögensteuer 1994 abgeschafft

Steuern: Heimische Millionäre im Visier

Österreich hatte schon einmal eine Vermögensteuer: Ein Prozent des Geld-, Immobilien- und betrieblichen Vermögens mussten die Österreicher jährlich an den Fiskus abführen. Umgerechnet 720 Millionen Euro hat dies damals ins Budget gespült.

SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina hat diese Steuer 1994 schließlich abgeschafft. Begründung: Die Betriebe hatten den Großteil des Steueraufkommens bestritten - auch wenn sie Verluste schrieben, mussten sie zahlen. Die Finanzvermögen erwischte es wegen der damals noch geltenden Anonymität der Bankeinlagen kaum.

Beispiel Frankreich

Heutzutage würde eine Vermögensteuer anders aussehen als damals. Geldvermögen und Immobilienbesitz der Privaten sollten im Vordergrund stehen, Klein- und Mittelbetriebe nicht betroffen sein. Als Beispiel wird von Experten Frankreich genannt, wo Vermögen ab 800.000 Euro besteuert werden. Der Steuersatz ist nach Vermögenshöhe von 0,55 bis 1,65 Prozent gestaffelt. Als Abzugsposten gelten: Hauptwohnsitz, Schulden, Antiquitäten, Kunst.

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