Steuerfahndung: Tausende österreichische UBS-Kunden im Visier

Schweizer Bankgeheimnis ist löchrig
Aufgrund eines brisanten Daten-Sticks mit Kontoinformationen von Österreichern hat das Wiener Finanzministerium die Schweizer Finanz um Amtshilfe ersucht.

Trotz der hochsommerlichen Temperaturen müssen sich Österreichs Steuersünder jetzt warm anziehen. Das Zentrale Verbindungsbüro für internationale Zusammenarbeit im österreichischen Finanzministerium hat am 16. Februar 2017 die Eidgenössische Steuerverwaltung um Amtshilfe ersucht. Diese Amtshilfe basiert auf einem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Am 13. Juni haben die Schweizer Behörde das Ersuchen für zulässig erklärt.

Der Fall geht auf die umtriebigen Steuerfahnder aus dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen zurück, die in vergangenen Jahren immer wieder Bankdaten von "Insidern" aufgekauften.

Sie haben ihren Wiener Kollegen einen Datensatz mit Tausenden Österreichern übermittelt, die Konten bei der Großbank UBS haben oder hatten. Die heimische Finanz verfügt offenbar über zwei Listen mit österreichischen UBS-Kunden, die von der Bank 2006 und 2008 zusammengestellt wurden.

"Es wird um Informationen zu mutmaßlichen österreichischen Steuerpflichtigen ersucht, die anhand von Bank-Kontonummern zu identifizieren sind und denen von der UBS der Code ,Domizil Österreich‘ zugewiesen wurde", heißt es dazu von der Schweizer Finanz. Das Ersuchen betrifft Personen, die zwischen 1. Jänner 2012 und 31. Dezember 2015 Kontoinhaber, wirtschaftlicher Berechtigter oder Rechtsnachfolger waren. Die heimische Finanz will "eine systematische Kontrolle aller mit den angegebenen Bankkontonummern in Verbindung stehenden Personen durchführen". Dazu sollen die Schweizer Konto-Unterlagen für die Jahre 2012 bis 2015 liefern.

Beschwerde möglich

"Uns sind schon öfter Daten von Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt worden. Wir prüfen diese umgehend und sehr gründlich", heißt es aus dem Wiener Finanzministerium auf Anfrage des KURIER. "Das Aufscheinen auf dieser Liste heißt aber noch nicht, dass die betroffenen Personen steuerunredlich gehandelt haben."

Die Betroffenen können bei der Schweizer Finanz ihre Zustimmung erklären. Oder die Eidgenossen liefern die Daten mittels Schlussverfügung. Gegen Letztere können die Betroffenen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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