Steuer-CD: Datendieb soll Steuer zahlen

Steuer-CD: Datendieb soll Steuer zahlen
Zürich verlangt Steuern auf das von Deutschland bezahlte Honorar für die Steuer-CD. Aber der Datendieb ist verstorben.

Der Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz ist um eine skurrile Facette reicher. Die Schweiz verfolgt Datendiebe strafrechtlich und stuft den Verkauf der Steuer-CDs mit Daten deutscher Steuerbetrüger als illegal ein. Dennoch fordert das Finanzamt Zürich Steuern nach und die Schweizer Bundesanwaltschaft will überhaupt das gesamte für die CD gezahlte Honorar als „Deliktsgut“ beschlagnahmen. Das berichtet die NZZ. Es bewahrheitet sich eine alte Weisheit: Geld stinkt nicht, schon gar nicht in der Schweiz.

Doch der Reihe nach: Das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat im Jahr 2010 an den seinerzeit in der Schweiz lebenden Österreicher Wolfgang U. 2,5 Millionen Euro gezahlt. Das Honorar bekam Wolfgang U. für eine Steuer-CD, randvoll mit Daten über deutsche Steuerflüchtlinge (mehr dazu: HIER).

Nun verlangt das Finanzamt Zürich eine Steuernachzahlung in Höhe von 1,24 Millionen Euro. Doch: Wolfgang U. war ein halbes Jahr nach dem Deal mit Nordrhein-Westfalen festgenommen worden und beging wenig später in der Schweizer U-Haft Selbstmord.

Abkommen

Die Familie des Datendiebs, an die sich das Finanzamt Zürich daher wendet, wehrt sich gegen die Zahlungsaufforderung. Das Hauptargument bezieht sich auf das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Weil für das Millionen-Honorar seinerzeit bereits in Deutschland Steuern entrichtet worden seien, wäre eine zweie Besteuerung durch die Schweiz unzulässig. Das sehen die Schweizer Steuerbehörden offenbar anders, verweisen jedoch auf das Steuergeheimnis und lassen sich nicht in die Karten schauen.

Hingegen bestätigte das NRW-Finanzministerium laut NZZ, dass von Honorarzahlungen für Bankdaten-CDs jeweils Steuern abgezogen worden seien. Man gehe in solchen Fällen von einer „beschränkten Steuerpflicht“ aus. Der Steuersatz betrage dabei 15 Prozent.

Wie viel von den deutschen Millionen der Familie des CD-Verkäufers am Ende bleibt, ist daher völlig unklar. Schweizer Rechtshilfeansuchen – um entsprechende Konten sperren zu können – blieben bisher von deutscher Seite unbeantwortet.

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