Spar wegen Pickerlalbum verurteilt

Spar wegen Pickerlalbum verurteilt
Wegen verbotener Kinderwerbung hatten Konsumentenschützer geklagt. Das Gericht folgte der Argumentation.

Das Pickerlalbum "Wüsten und Steppen" hat der Handelskette Spar eine Verurteilung beschert. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte vor dem Salzburger Landesgericht Klage wegen verbotener Kinderwerbung angestrengt, der nun stattgegeben wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol Dir das Buch dazu" lautete die Überschrift der Spar-Werbung. Darunter war zu lesen: "Stickersammelbuch zum Sensationspreis Euro 1,99". Begleitet wurde dies von der Zeichentrickfigur Garfield, der neben einer mit Stickern gefüllten Schatztruhe in einer Wüstenlandschaft lehnte. 2500 solcher Plakate wurden in Spar-Filialen aufgestellt. Außerdem wurden Flugblätter mit der Aufforderung versendet: "So wird dein Stickersammelbuch voll: Blaue Sticker-Briefchen um nur Euro 0,50 kaufen". Eltern bekamen bei jedem Einkauf ab zehn Euro ein grünes Sticker-Briefchen gratis dazu.

Die EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken enthält eine Liste von absolut verbotenen Werbemethoden, erklärte der VKI. Eine direkte Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen bzw. ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu überreden, falle darunter.

Richtungsweisend

Spar hatte argumentiert, dass sich diese Werbung an Erwachsene, insbesondere an Lehrer, Pädagogen und Eltern, richte und nur im "untergeordnetem Ausmaß" an Kinder. Das Gericht sah das anders, Spar wurde diese Art der Werbung für die Zukunft verboten. "Dieses wohlbegründete Urteil ist eines der ersten zum Verbot von Kinderwerbung in Österreich. Damit wird ein wichtiges neues Kapitel für den Konsumentenschutz in der Praxis eröffnet - der Schutz von Kindern vor aggressiver Werbung", sagte VKI-Rechtsexperte Peter Kolba.

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