So schaut die neue Staatsholding aus

So schaut die neue Staatsholding aus
ÖBH statt ÖIAG – Rückbau in GmbH, Nominierungskomittee statt Aufsichtsrat, direktes Weisungsrecht.

Die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft, kurz ÖIAG, ist demnächst Geschichte. Beim ersten Ministerrat im neuen Jahr wird die Regierung am Dienstag die Umwandlung der Staatsholding in die Österreichische Beteiligungsholding GmbH, kurz ÖBH, präsentieren. Der Gesetzesentwurf, der dem KURIER vorliegt, soll im März vom Parlament abgesegnet werden.

Die große Lösung einer zur Standortholding Österreich aufgewerteten ÖIAG gelang nicht. Zu unterschiedlich sind die Standpunkte von SPÖ und ÖVP. Die Koalition konnte sich wenigstens darauf einigen, die Verantwortung für die gewichtigsten Unternehmensbeteiligungen der Republik zurück zu holen. Die ÖIAG ist an den Schwergewichten OMV (31,5 Prozent), Telekom Austria (28,42 Prozent) und Post (52,85 Prozent) beteiligt.

Die Details des Entwurfes:

Die ÖBH hat, wie die ÖIAG, 363, 4 Millionen Euro Stammkapital und wird von einem Geschäftsführer geleitet, der den Titel Generalsekretär führen soll. Dieser ist im Gegensatz zum Vorstand einer AG weisungsgebunden. Er hat die Eigentümerinteressen der Republik wahrzunehmen, die Präsidialausschüsse der Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaften zu unterstützen und "regelmäßig den Eigentümervertreter zu informieren". Vor den Hauptversammlungen der Beteiligungen muss er zur Befehlsausgabe. Es sind "Weisungen des Eigentümervertreters über das Stimmverhalten einzuholen". Die ÖBH ressortiert (wie die ÖIAG) ins Finanzministerium, als Generalversammlung fungiert der Minister. Der Vertrag des glücklosen Noch-ÖIAG-Chefs Rudolf Kemler läuft bekanntlich Ende Oktober aus.

Der sich selbst erneuernde Aufsichtsrat unter der Leitung von Siegfried Wolf (Spitzenmanager im Imperium des Oligarchen Oleg Deripaska) hat sich ebenfalls erledigt. Weil die Aufsichtsräte ihre Nachfolger selbst bestimmen konnten – ein Relikt aus der Ära Schüssel/Grasser – verkam das Gremium zum privaten und geschäftlichen Freundesverein. Die Politik hatte zwar die Letztverantwortung, konnte aber nicht mehr mitreden.

Auch die Betriebsräte sind draußen. Statt eines Aufsichtsrates bekommt die ÖBH ein Nominierungskomittee. Dessen Aufgabe ist die Auswahl und Nominierung jener Aufsichtsräte, die von der Staatsholding in die Unternehmen geschickt werden. Das Komitee besteht aus sechs Mitgliedern, die von Bundeskanzler und Vizekanzler für die jeweilige Legislaturperiode bestellt werden. Vier Mitglieder haben ein Stimmrecht, agieren aber ehrenamtlich: Zwei Minister (vermutlich der Finanz- und der Infrastrukturminister) sowie zwei unabhängige Experten. Sie sollen "für ihre Leistungen allgemein anerkannte Unternehmer" mit Erfahrung bei der Bestellung von führenden Managern und Aufsichtsräten sein. Dazu kommen ein Wirtschaftsjurist und ein Personalberater, die kein Stimmrecht haben, aber bezahlt werden. Das Komitee beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit haben die unabhängigen Experten ein gemeinsames Dirimierungsrecht (Letztentscheidung).

Der Entwurf beschäftigt sich ausführlich mit jenen Aufsichtsräten, die von der ÖBH künftig in die Unternehmen geschickt werden. Die Versorgung von Politikern mit Aufsichtsratsmandaten wird explizit erschwert. Bundes-, Landes und Kommunalpolitiker müssen eine vierjährige Cooling-Off-Phase einhalten. Dasselbe gilt auch für führende Vertreter der Sozialpartner (WKO, AK, ÖGB, Landwirtschaftskammer).

Privatisierungen sind weiterhin ein Thema. Auch die neue Holding soll das Privatisierungsmanagement für Staatsunternehmen durchführen. Im konkreten Fall braucht es aber, wie bisher, einen Beschluss der Regierung. Bei künftigen Kapitalerhöhungen soll die ÖBH mitziehen dürfen. Eine Erhöhung der Anteile an Unternehmen ist allerdings "lediglich vorübergehend zulässig".

Die in der ÖIAG befindliche, für die Bankenhilfe zuständige Fimbag wird in die ÖBH mitübersiedelt.

Ein neues Unternehmen kommt doch unters Dach der Staatsholding. In § 9b ist die Übertragung des Drittel-Anteils der Nationalbank-Tochter Münze an den Casinos Austria geregelt. Gegen ein "angemessenes Entgelt". Der Kaufpreis muss dem Durchschnitt der zwei Bewertungsgutachten entsprechen, die die Notenbank in Auftrag gab. Das sind rund 130 Millionen Euro. Außerdem kann die ÖBH weitere Anteile an den Casinos kaufen.

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